Alle Infos: Welche Züge man mit Schwerbehindertenausweis fahren kann | Jetzt informieren

Schwerbehinderte: Welche Züge darf man mit einem Schwerbehindertenausweis fahren?

Du hast einen Schwerbehindertenausweis und möchtest wissen, welche Züge du damit fahren darfst? Kein Problem, denn in diesem Artikel erfährst du, welche Möglichkeiten es gibt und was du alles beachten musst.

Mit einem Schwerbehindertenausweis darfst du meistens kostenlos und mit Begleitperson kostenlos fahren. Manchmal kannst du aber auch kostenlos allein fahren oder du bekommst einen ermäßigten Preis. Die Regeln dazu variieren je nach der jeweiligen Verkehrsgesellschaft. Am besten informierst du dich daher immer vorher bei deinem jeweiligen Verkehrsanbieter, um sicherzustellen, dass du alle notwendigen Informationen hast.

Günstig mit dem Zug fahren trotz Schwerbehindertenausweis

Du hast einen Schwerbehindertenausweis und möchtest damit in den Fernverkehr? Leider ist das nicht möglich: Mit dem Schwerbehindertenausweis und der dazugehörigen Wertmarke kannst Du nur kostenfrei die Busse und Bahnen des Nahverkehrs nutzen. Dafür benötigst Du aber eine separate Fahrkarte für den Fernverkehr, z.B. für den IC oder ICE. Es gibt aber einige Möglichkeiten, wie Du trotzdem günstig mit dem Zug fahren kannst. So kannst Du beispielsweise bei der Deutschen Bahn eine Bahncard für Schwerbehinderte beantragen, die Dir einen ermäßigten Fahrpreis einräumt. Außerdem gibt es noch weitere Sonderregelungen, die Du in Anspruch nehmen kannst. Informiere Dich am besten bei der jeweiligen Verkehrsgesellschaft, welche Möglichkeiten es für Dich gibt.

IC-Zuschlag: 10 DM in 1. Klasse, 3 DM in 2. Klasse

Der IC-Zuschlag beträgt weiterhin 10 DM, wenn man in der 1. Klasse reist. In der 2. Klasse sind es 3 DM. Wer Fahrkarten bis zu einer Entfernung von 50 km kauft, muss zudem den Schnellzugzuschlag entrichten. Seit einiger Zeit gibt es in der 1. Klasse auch Sonderpreise für Fernverkehrskarten, sodass Du günstig an Dein Ziel kommst. In der 2. Klasse kannst Du zusätzlich noch von verschiedenen Sparpreisen profitieren.

Keine Fahrkarten an Bord mehr: Kaufe rechtzeitig vorab!

Bis zum Jahr 2021 war es beim Fernverkehr möglich, Fahrkarten an Bord des Zuges zu kaufen. Diese Option kostete jedoch einen Aufpreis, der zuletzt bei 17,00 Euro lag. Dieser Aufschlag wurde bereits seit 01. Januar 2001 fällig und betraf ICE, IC und EC Züge. Seit Anfang 2021 ist es jedoch nicht mehr möglich, Fahrkarten an Bord zu erwerben. Der Fahrkartenverkauf muss nun vorab über einen Online- oder Schalterverkauf erfolgen. Dies soll die Fahrgastkontrolle vereinfachen. Für Dich bedeutet das: Plane Deine Reise gut und kaufe Deine Fahrkarte vorab, um eine eventuelle Mehrkosten zu vermeiden.

Reise-Tipps: IC oder ICE – Unterschiede erkennen & sparen

Du hast vor, mit der Bahn zu reisen? Dann solltest du dir vorher überlegen, ob du mit dem IC oder dem ICE unterwegs sein möchtest. Der Intercity (IC) und der Intercity Express (ICE) sind zwar beide Schnellzüge, aber es gibt einige Unterschiede zu beachten. Der IC ist in der Regel günstiger als der ICE. Aber dafür hast du im ICE mehr Komfort: Er hat bequemere Sitze sowie eine bessere Ausstattung. Daher sind die Fahrkarten auch teurer als beim IC. Aber wenn du eine längere Fahrt antrittst, kann sich der höhere Preis durchaus lohnen.

 Schwerbehinderte Fahren mit Zügen und Ausweis gestattet

Nutze den 9-Euro-Ticket und fahre quer durch Deutschland!

Du hast den 9-Euro-Ticket? Super! Damit kannst Du ab dem 1. Juni günstig quer durch Deutschland fahren. Es ist in IC- und ICE-Verbindungen sowie im Nahverkehr – also in Regionalbahn (RB) und Regionalexpress (RE), U-Bahn, S-Bahn, Bus und Tram – nutzbar. Schau Dir am besten unsere Übersicht an, um herauszufinden, wo und wann Du mit dem Ticket fahren kannst. Genieße Deine Reise!

Kostenlose Buchungen für Rollstuhlfahrer: Sicher & bequem reisen

Rollstuhlfahrern steht es frei, Reisen mit dem Zug zu buchen. Wir bieten hierfür eine kostenlose Buchung an. Es besteht die Möglichkeit, einen faltbaren Rollstuhl oder eine Gehhilfe sowie andere Hilfsmittel kostenlos zu befördern. Wir möchten, dass Du sicher und bequem reisen kannst. Deshalb kannst Du Dich auch jederzeit bei uns melden, wenn Du Fragen zur Buchung einer Fahrkarte hast. Wir helfen Dir gerne weiter.

Kostenloser Transport medizinischer Geräte & Hilfsmittel bei Flügen

Du hast bei einem Flug ein Recht darauf, dass deine medizinischen Geräte und deine Hilfsmittel kostenlos mitgenommen werden. Das ist in der EU-Verordnung (EG) Nr 1107/2006 festgeschrieben. Das bedeutet, dass die Fluggesellschaften bei allen Flügen Rollstühle, Krücken oder andere Hilfsmittel kostenlos transportieren müssen. Wenn du ein Hilfsmittel benötigst, solltest du deine Fluggesellschaft vorher informieren, damit sie dich angemessen unterstützen kann.

Eine kostenlose Wertmarke beim Versorgungsamt erhalten

Du erhältst die Wertmarke für 91 Euro pro Jahr (46 Euro für ein halbes Jahr) beim Versorgungsamt, das auch deinen Ausweis ausgestellt hat. Dies gilt für dich, wenn du Anspruch auf Grundsicherung oder Kinder- und Jugendhilfe hast. Außerdem gibt es für alle, die sich in Ausbildung befinden, die Wertmarke kostenfrei. Diese Regelung gilt für Lehrlinge, Studierende und Teilnehmende an einer Maßnahme zur beruflichen Weiterbildung.

Ermäßigung des Rundfunkbeitrags durch Merkzeichen RF

Du kannst eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags beantragen, wenn Du eine Behinderung hast, deren Grad 80 oder mehr beträgt und Du aufgrund Deines Leidens nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kannst. Dafür musst Du das Merkzeichen RF haben. Solche Merkzeichen werden vom Versorgungsamt ausgestellt und beinhalten bestimmte Vergünstigungen. Es lohnt sich also, ein solches Merkzeichen zu beantragen, auch wenn Du nicht unbedingt eine Ermäßigung beim Rundfunkbeitrag benötigst.

Merkzeichen G: So kannst du sicher im Straßenverkehr fahren

Du hast ein Merkzeichen G? Das bedeutet, dass du in deiner Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt bist. Es ist wichtig, dass du dich an die Verkehrsregeln hältst und die notwendigen Vorkehrungen triffst, um deine Sicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören zum Beispiel eine spezielle Ausstattung deines Fahrzeugs, ein behindertengerechter Einstieg und eine geeignete Sitzposition. Außerdem solltest du stets einen Beifahrer mitnehmen, der deine Behinderung berücksichtigt und dir beim Ein- und Aussteigen aus dem Fahrzeug behilflich ist. Außerdem solltest du immer ein Handy bei dir haben, um im Notfall schnell Hilfe rufen zu können.

 Schwerbehindertenausweis: welche Züge sind für die Fahrt befördert?

Merkzeichen AG beantragen – Gehbehinderung von 50% erforderlich

1 S. 2 SGB IX (ab 01012018) eine Gehbehinderung von mindestens 50 Prozent. Solltest du im Besitz eines Schwerbehindertenausweises sein, kannst du das Merkzeichen aG beim Versorgungsamt beantragen.“

Du hast eine Gehbehinderung und benutzt einen Rollator? Dann hast du die Chance, das Merkzeichen AG im Schwerbehindertenausweis vom Versorgungsamt zu bekommen. Dazu musst du nur die neuen Richtlinien beachten: Laut § 146 Abs 3 SGB IX (gültig vom 30.12.2016 bis zum 31.12.2017) bzw § 229 Abs. 1 S. 2 SGB IX (ab 01.01.2018) ist eine Mindestgehbehinderung von 50 Prozent notwendig, um das Merkzeichen aG zu erhalten. Wenn du also schon einen Schwerbehindertenausweis besitzt, kannst du beim Versorgungsamt einfach einen Antrag auf das Merkzeichen aG stellen. Mit etwas Glück erhältst du bald das Merkzeichen AG und kannst so weitere Vorteile nutzen.

Menschen mit Schwerbehindertenausweis: Vorteile und Nachteile

Viele Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis haben es schwer, eine passende Arbeitsstelle zu finden. Oft wird ihnen bei der Suche nach einem Job die Chance verwehrt, da viele Unternehmen nichts über den Grad der Behinderung wissen wollen. Ein weiterer Nachteil ist, dass manche Arbeitgeber die besonderen Kündigungsschutzmaßnahmen als „unkündbar“ interpretieren, obwohl dies nicht der Fall ist. Die Folge ist, dass sie Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis als weniger leistungsfähig einstufen und nicht bereit sind, ihnen eine Chance zu geben.

Es gibt jedoch auch viele Vorteile, die ein Schwerbehindertenausweis bietet. So gibt es finanzielle Vergünstigungen für Menschen, die eine Behinderung haben, wie zum Beispiel steuerliche Erleichterungen oder Zuschüsse zur Unterstützung bei den Kosten für ein behindertengerechtes Auto. Auch wird man bei der Job- und Wohnungssuche unterstützt, da für Menschen mit Behinderung spezielle Programme existieren. Zudem besteht ein Anspruch auf einen barrierefreien Zugang zu öffentlichen Einrichtungen. Auch für Menschen, die ein Höchstmaß an Unabhängigkeit erreichen möchten, bietet der Schwerbehindertenausweis viele Vorteile.

Steuererleichterungen für Menschen mit Behinderung | § 33b EStG

Du hast eine Behinderung und möchtest wissen, welche steuerlichen Erleichterungen es für dich gibt? Dann wird dir die Regelung des § 33b Einkommensteuergesetzes (EStG) helfen. Sie besagt, dass du je nach Grad deiner Behinderung (GdB) einen Pauschalbetrag von 310 bis 3700 Euro als Steuererleichterung erhalten kannst. Dieser Betrag hängt also von deiner Behinderungsart ab. Informiere dich am besten bei deinem Steuerberater, wie viel Steuerersparnis dir deine Behinderung bringen kann. Denn je höher dein GdB ist, desto höher sind auch die steuerlichen Vorteile.

Neuregelungen: Mehr Wohngeld, Kindergeld & Entlastungen ab 2023

Ab Januar 2023 können sich Familien, Wohngeldbeziehende und Studierende über einige gesetzliche Neuregelungen freuen. So erhöht sich unter anderem das Wohngeld, das Kindergeld und es gibt Entlastungen bei Steuer, Strom und Gas. Außerdem wird die Hinzuverdienstgrenze bei der Rente aufgehoben. Dadurch erhalten viele Rentner mehr monatliche Einnahmen. Auch die Bezugsdauer von ALG-II wird erhöht. Das bedeutet, dass Menschen länger auf Unterstützung angewiesen sind, wenn sie sich nicht selbst versorgen können.

In den kommenden Monaten wird die Bundesregierung weitere Details zu den Neuregelungen bekannt geben. Wir halten dich auf dem Laufenden und informieren dich über alle wichtigen Änderungen. So bist du bestens vorbereitet, wenn die Neuerungen ab Januar 2023 in Kraft treten.

GdB von 50: Steuerfreibetrag und Schutz vor Kündigung

Bei einem GdB von 50 hast Du gemäß § 33b Einkommensteuergesetz (EstG) einen Steuerfreibetrag von 1140 Euro. Außerdem bist Du bei einem Arbeitsverhältnis besonders geschützt, denn vor einer Entlassung musst Du zunächst dem Integrationsamt vorgeführt werden. Dies bedeutet, dass eine Kündigung nicht ohne Weiteres ausgesprochen werden kann. Dieser besondere Schutz gilt jedoch nur für schwerbehinderte Menschen. Daher ist es wichtig, dass Du einen GdB von mindestens 50 besitzt, um diesen Schutz zu genießen.

Nutze deine Krankenkasse für Gesundheitsvorsorge und Extra-Leistungen

Du hast eine Krankenkasse? Dann kannst du dir sicher sein, dass deine medizinischen Kosten abgedeckt sind. Viele Krankenkassen übernehmen neben der Bezahlung von Medikamenten, Heilmitteln und Hilfsmitteln auch freiwillige Extra-Leistungen. Dazu gehören zum Beispiel Sportkurse oder alternative Heilmethoden, die dich bei der Gesundheitsvorsorge unterstützen können. Einige Krankenkassen bieten auch Präventionskurse an, die dir helfen, deine Gesundheit zu erhalten. Informiere dich also am besten bei deiner Krankenkasse, welche Leistungen dir zur Verfügung stehen.

GdB 50 reicht nicht für rentenrechtlichen Zuschlag

Du hast einen GdB von 50? Dann reicht das nicht, um einen gesonderten rentenrechtlichen Zuschlag zu bekommen. Der Nachteilsausgleich in diesem Fall besteht darin, dass Personen mit einem GdB von 50 die Möglichkeit haben, früher in Rente zu gehen, als es normalerweise der Fall ist. Aber auch bei einem höheren GdB als 50 ändert sich nichts an deinem Renteneintritt oder der Höhe der Rente. Es gibt zwar andere Möglichkeiten, wie du deine Rente steigern kannst, aber leider nicht über den GdB.

Mehrbedarf für Grundsicherungsempf. ab 01.01.2023 erhöht

Ab 01.01.2023 kommt es zu Änderungen beim Mehrbedarf für Grundsicherungsempfänger*innen und Menschen, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen. Dies betrifft vor allem die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Werkstätten. Ab dann wird dieser Mehrbedarf bei 3,80 Euro je Mittagessen liegen. Somit können betroffene Menschen auch weiterhin am gesellschaftlichen Leben teilhaben und eine ausgewogene und gesunde Ernährung erhalten. Damit stellen die Änderungen eine wichtige Verbesserung für viele dar.

Kostenlose Begleitperson bei Reisen mit Schwerbehindertenausweis B

Wenn Du einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen „B“ hast, kannst Du kostenlos eine Begleitperson mitreisen lassen. Der Satz „Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen“, der manchmal ebenfalls im Ausweis aufgeführt ist, bekräftigt nochmals, dass Du eine Begleitperson mitnehmen darfst. Meistens wird diese Begleitperson dann auch kostenlos mitreisen. Dieser Service wird dir von vielen Verkehrsanbietern angeboten. Es ist eine tolle Möglichkeit, deine Reise zu einem angenehmen Erlebnis zu machen. Du kannst dich also auf eine entspannte Reise freuen und deinen Begleiter mit einbeziehen.

Schwerbehindertenausweis beantragen: Vergünstigungen nutzen!

Du kannst den Schwerbehindertenausweis lediglich beantragen, wenn Du einen schwerwiegenden Grad an Behinderung aufweist. Dazu zählen beispielsweise das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind). Mit dem Ausweis bekommst Du nicht nur eine offizielle Bestätigung Deiner schwerwiegenden Behinderung, sondern kannst dadurch auch von vielen Vergünstigungen profitieren. Dazu zählen etwa ermäßigte Fahrpreise in öffentlichen Verkehrsmitteln, eine verbesserte Parkplatzsituation, aber auch ein ermäßigter Eintritt in Museen und andere kulturelle Einrichtungen. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es allerdings vorkommen, dass einige dieser Vergünstigungen momentan nicht in Anspruch genommen werden können.

Schlussworte

Mit einem Schwerbehindertenausweis kannst Du kostenlos in allen Regional- und S-Bahnen, U-Bahnen, Straßen- und Stadtbahnen, sowie in allen Bussen und Trams fahren. In manchen Verkehrsmitteln kannst Du sogar eine Begleitperson kostenlos mitnehmen. Informiere Dich am besten im Vorfeld bei Deinem Verkehrsunternehmen, damit Du auch wirklich weißt, was Du mit Deinem Schwerbehindertenausweis alles machen kannst.

Du kannst also feststellen, dass du mit deinem Schwerbehindertenausweis sowohl in Regional- als auch in Fernverkehrszügen reisen kannst und somit deinen Alltag flexibler gestalten kannst.

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