Alles was du über das Fahren mit dem Autoführerschein wissen musst – Jetzt lesen!

Autoführerschein - was ist erlaubt?

Hey du! Bist du schon stolzer Besitzer eines Führerscheins? Super! Dann steht dir die Welt der Fahrzeuge offen. Aber vielleicht fragst du dich auch, was du genau mit dem Führerschein alles machen darfst. Keine Sorge, wir erklären dir, welche Fahrzeuge du mit deinem Führerschein fahren darfst.

Mit einem Autoführerschein darfst du ein Auto, ein Motorrad oder einen Anhänger fahren, vorausgesetzt, dass das Fahrzeug angemessen versichert ist. Du kannst auch verschiedene Fahrzeuge mit demselben Führerschein fahren, solange sie den Vorschriften entsprechen. Es kommt jedoch darauf an, welche Art von Führerschein du hast. Je nachdem, welcher Führerschein du hast, gibt es auch einige Einschränkungen.

Fahrerlaubniserweiterung: Jetzt 125er-Motorräder und -Roller fahren

Seit Anfang des Jahres 2020 bietet der deutsche Staat die Möglichkeit, den Klasse B-Autoführerschein aufzustocken, ohne dafür eine Prüfung ablegen zu müssen. Dadurch können Fahrer, die bereits über einen gültigen Führerschein verfügen, nun auch 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seitdem hat sich die Anzahl der Führerscheininhaber, die diese Option wahrgenommen haben, auf über 130000 erhöht. Diese Zahl steigt stetig: Immer mehr Autofahrer möchten die Freiheit genießen, auf zwei Rädern unterwegs zu sein. Durch die neue Regelung wird das Fahren auf Motorrädern für viele Menschen auch finanziell erschwinglicher. Daher lohnt sich ein Blick auf die verschiedenen Angebote, die die Fahrschulen in Sachen Weiterbildung anbieten.

Neue Regelung: Jetzt mit dem PKW-Führerschein Roller fahren!

Endlich ist es soweit: Die neue Regelung der Politik tritt in Kraft und auch wir freuen uns sehr! Ab sofort können Roller mit einer Hubraumgröße von bis zu 125 cm³ mit dem PKW-Führerschein gefahren werden. Damit bekommen wir mehr Flexibilität und mehr Mobilität, was wir alle schon lange vermissen. Jetzt können wir uns auf noch mehr Unabhängigkeit und Freiheit freuen.

Vespa 125 fahren: Mindestalter, Führerschein & Erfahrung

Du möchtest eine Vespa 125 fahren, aber hast keine Ahnung, was du dafür beachten musst? Dann lies dir diesen Text durch! Du benötigst dafür mindestens fünf Jahre Erfahrung mit dem Führerschein der Klasse B (Pkw-Führerschein) und solltest das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben. Zwar kannst du das Motorrad bereits mit 18 Jahren kaufen, aber dann darfst du es nur bei der Fahrschule oder auf einem abgesperrten Gelände fahren. Um eine Vespa 125 auf der Straße zu fahren, benötigst du einen Führerschein der Klasse A1 oder A2. Einen Führerschein der Klasse A1 erhältst du ab dem 18. Lebensjahr, aber erst ab 21 Jahren kannst du einen Führerschein der Klasse A2 bekommen. Wenn du also deine Vespa 125 auf der Straße fahren willst, musst du mindestens 21 Jahre alt sein.

Führerschein in der Tasche? Jetzt Motorradfahren lernen!

Du hast den Führerschein in der Tasche und möchtest gerne ein Motorrad fahren? Seit Anfang 2020 kannst Du mit Deinem Autoführerschein ganz einfach zu einer Fahrerschulung gehen und danach auch Motorräder der Klasse A1 fahren. Die Fahrerlaubnis ist dann auf dem Führerschein eingetragen und Du kannst loslegen. Die Kosten dafür sind überschaubar und es ist ein faszinierendes Gefühl, mit einem Motorrad auf dem Weg zu sein. Also worauf wartest Du noch?

 Autoführerschein - welche Fahrzeuge darf ich fahren?

Führerschein um Klasse B196 erweitern: Voraussetzungen & Tipps

Seit dem 1. Januar 2020 kannst Du als Inhaber eines Pkw-Führerscheins Deinen Schein um die Klasse B196 erweitern. Damit hast Du die Möglichkeit, 125er-Motorräder zu fahren. Allerdings gibt es hierfür einige Voraussetzungen. Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, den Pkw-Führerschein schon seit fünf Jahren besitzen und mindestens vier Theorie- sowie fünf praktische Fahrstunden absolviert haben. Zudem ist es empfehlenswert, dass Du einen Motorradführerschein-Sicherheitstraining absolvierst, um Dich bestmöglich auf die Fahrt mit dem 125er-Motorrad vorzubereiten.

Führerschein Klasse A1: Fahrzeuge führen & Spaß haben

Du bist Inhaber eines Führerscheins der Klasse A1? Dann darfst Du einige besondere Fahrzeuge führen. Zum Beispiel Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³, deren Leistung 11 KW nicht übersteigt. Oder Dreiräder mit einer Höchstleistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg. Damit kannst Du viel Spaß haben und sicher unterwegs sein. Beachte jedoch, dass die Fahrzeuge immer auf dem aktuellen technischen Stand sind und die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden müssen.

Fahren mit A1-Führerschein ab Januar 2013: Alles, was du wissen musst!

Ab Januar 2013 hast du mit deiner Fahrerlaubnis A1 die Möglichkeit, auf allen Straßen, die für Autos und Motorräder freigegeben sind, voll aufs Gas zu drücken. Dies betrifft sowohl Autobahnen als auch Landstraßen. Du bist dann nicht mehr an die Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h gebunden. Es gilt allerdings zu beachten, dass du dich immer an die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit hältst. Wenn du schneller als erlaubt fährst, können dir Punkte in Flensburg oder sogar eine Geldstrafe drohen. Sei also immer vorsichtig!

Fahr jetzt auch Leichtkrafträder mit Klasse B Führerschein

Du kannst jetzt mit deinem Autoführerschein der Klasse B auch Leichtkrafträder der Klasse A1 (125er bis 11 KW) fahren. Für die Fahrerlaubnis der Klasse A1 musst du nicht mehr die gesamte Ausbildung durchlaufen oder die praktische und theoretische Prüfung ablegen. Dieses hat der Gesetzgeber mit der Verordnung ermöglicht. Solltest du noch Fragen dazu haben, kannst du dich gerne an deinen Führerscheinausbilder wenden.

Klasse B Autoführerschein: B196-Erweiterung für Motorradfahren

Du hast einen Autoführerschein der Klasse B? Seit Januar 2020 bieten Fahrschulen einen speziellen Kurs an, mit dem du die B196-Erweiterung erwerben kannst. Damit kannst du dann auch Krafträder mit einem Hubraum bis 125 cm³ fahren. Der Kurs wird auch als „kleiner Motorradführerschein“ der Klasse A1 bezeichnet. Dabei ist es egal, ob du ein Moped, Motorroller oder Motorrad fahren möchtest. Mit dem Kurs und der Erweiterung bist du für alle Fahrzeuge der Klasse A1 berechtigt. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test, der sich auf Verkehrsregeln und -vorschriften, technische Grundlagen und spezifische Themen rund ums Motorradfahren bezieht. Anschließend musst du eine praktische Prüfung bei einem anerkannten Prüfer ablegen. Dieser Prüfung geht eine Fahrstunde mit dem Fahrlehrer und dem Prüfer voraus. Mit dem Erwerb der B196-Erweiterung kannst du also ab sofort auch Krafträder fahren.

Fahrschule beginnen: Mindestalter, Erste-Hilfe-Kurs & Sehtest

Du planst den Beginn Deiner Fahrschule? Dann ist es wichtig, dass Du das Mindestalter von 16 Jahren erreicht hast. Allerdings hast Du die Möglichkeit, schon ein halbes Jahr vor Deinem 16. Geburtstag mit der Fahrschule anzufangen. Weiterhin ist es empfehlenswert, dass Du vor dem Beginn einen Erste-Hilfe-Kurs absolvierst, um für alle Eventualitäten gewappnet zu sein. Auch ein Sehtest sollte vorab gemacht werden, da man beim Fahren ein gutes Sehvermögen benötigt.

 Autoführerschein - welche Fahrzeuge darf ich damit fahren?

Motorrad fahren mit dem Autoführerschein – Regeln und Tipps

Du kannst mit deinem Autoführerschein bereits Motorrad fahren – aber es gibt ein paar Regeln, die du beachten musst. Ein Motorrad, das du mit deinem Autoführerschein fahren darfst, muss eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Außerdem darf der Hubraum der Maschine nicht mehr als 50 ccm (bei Fremdzündungsmotoren) oder 500 ccm (bei Selbstzündungsmotoren) betragen und die Höchstleistung sollte 5,5 PS (4 kW) nicht überschreiten. Vergiss nicht, dass es bei der Motorradfahrt auch bestimmte Verkehrsregeln gibt, die du unbedingt beachten musst. Achte auf deine Geschwindigkeit und vergiss nicht, einen Helm zu tragen. So kannst du sicher Motorrad fahren und dem Verkehr gefahrlos begegnen.

Unterschied B196 & A1 Führerschein: Kraftfahrzeuge & Leichtkrafträder

Du fragst Dich, was der Unterschied zwischen einem B196 oder A1 Führerschein ist? Tatsächlich gibt es keinen Unterschied, denn mit der B196 Erweiterung darfst Du exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Genauer gesagt handelt es sich hierbei um Krafträder, deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt und die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen. Allerdings können die B196 Führerschein-InhaberInnen auch ein leichtes Kraftrad führen, solange dessen Hubraum nicht mehr als 50 cm³ beträgt und es nicht mehr als 4 kW (5,4 PS) an Motorleistung erzielt. Außerdem dürfen sie ein Fahrzeug mit einem Anhänger fahren, solange das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers nicht mehr als 750 kg beträgt.

125er-Führerschein A1: Motorradfahren schon vor 18 Jahren!

Du bist erst 16 oder 17 und hast schon immer davon geträumt, auf einem Motorrad mit offenem Visier durch die Gegend zu düsen? Mit dem „125er-Führerschein“ der Klasse A1 kannst du diesen Traum wahr werden lassen! Denn dieser Führerschein ermöglicht es dir, Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm zu fahren – auch schon vor deinem 18. Geburtstag. So kannst du bereits vor deinem 18. Geburtstag das Motorradfahren erlernen und dir bei entsprechender Fahrpraxis die Fahrerlaubnis für größere Motorräder sichern. Also leg los und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern!

Erkunde die Stadt mit einem E-Roller oder Roller!

Für mich ist die B196-Erweiterung eine tolle Sache, wenn man schneller und agiler im Stadtverkehr unterwegs sein möchte. Mit einem E-Roller oder Roller kannst Du bequem zum Badesee oder Freibad fahren, aber wirklich lange Touren erscheinen mir mit einem solchen Gefährt nicht zu empfehlen. Du darfst mit dem E-Roller oder Roller leider auch nicht aus Deutschland rausfahren, aber sicherlich kannst Du so die Stadt erkunden und zu verschiedenen Sehenswürdigkeiten fahren. So kannst Du einfach mal schnell die Gegend erkunden und vielleicht auch neue Abenteuer erleben.

Komfortabel & ökologisch: Nissan Leaf Elektroauto ab 14495 Euro

Du möchtest dir ein Elektroauto zulegen? Dann ist der Nissan Leaf genau das Richtige für dich. Der Leaf ist eines der beliebtesten Elektrofahrzeuge auf dem Markt und er überzeugt durch seine hohe Leistungsfähigkeit. Mit einer Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h sowie einer Ladedauer von 3 Stunden bietet dir der Leaf eine sehr gute Performance. Der Preis liegt ab 14495 Euro, ein echtes Schnäppchen. Außerdem ist er sehr sparsam und ökologisch. Mit seinem effizienten Elektroantrieb kannst du die Umwelt schonen und trotzdem ein schnelles und komfortables Fahrerlebnis genießen.

Kosten für B196 Führerschein: 500-920€ + Gebühr

Du möchtest Dir einen 125er-Führerschein holen? Du fragst Dich, wie viel das kostet? Grundsätzlich kann man sagen, dass die Kosten für einen B196 Führerschein je nach Fahrschule und Region variieren. Normalerweise liegen die Kosten zwischen 500 und 920 Euro. Darüber hinaus solltest Du eine Gebühr von ca. 40 Euro für den Eintrag beim Amt mit einplanen. Denk aber auch daran, dass Du je nach Fahrschule weitere Kosten, wie z.B. Kosten für die Theorie- und Praxisprüfung, haben kannst. Es lohnt sich also, bei verschiedenen Fahrschulen die Angebote zu vergleichen, um das beste Preis-Leistungs-Verhältnis zu bekommen.

Bundesrat erleichtert Einstieg in Motorradwelt: Autofahrer dürfen jetzt 125er fahren

Der Bundesrat hat beschlossen, dass Autofahrer, die einen Pkw-Führerschein haben, nun auch leichte Motorräder – sogenannte 125er – fahren dürfen, ohne zusätzlich einen Motorradführerschein zu machen. Damit erleichtert der Bundesrat Autofahrern den Einstieg in die Motorrad-Welt. Voraussetzung ist allerdings, dass die Maschine nicht mehr als 11 kW Leistung hat und ein Hubraum von max. 125 Kubikzentimetern nicht überschreitet. Es ist jedoch ratsam, ein Fahrsicherheitstraining zu absolvieren, um sicher und umsichtig auf dem Motorrad unterwegs zu sein. So kann man sich selbst und andere vor schweren Unfällen schützen.

Der neue Beschluss des Bundesrates hilft Autofahrern dabei, den nächsten Schritt in die Welt des Motorradsports zu wagen. Damit können sie nun auch ohne großen Aufwand und ohne einen zusätzlichen Führerschein auf leichten Motorrädern die Freiheit auf zwei Rädern erleben.

Führerschein Klasse B: Fahren von Land- und Forstwirtschaftszugmaschinen

In Klasse B können auch Zugmaschinen für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke gefahren werden, die eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben. Dazu gehören die Klassen L und M. Beide sind in Klasse B mit eingeschlossen. Wenn du also einen Führerschein der Klasse B besitzt, hast du die Möglichkeit, Zugmaschinen der Klassen L und M zu fahren. Achte aber darauf, dass du die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreitest.

KTM 125 Duke – Der perfekte Begleiter für jeden Biker!

Du willst ein Motorrad, das jeder Biker beneidet? Dann ist die KTM 125 Duke genau das Richtige für Dich! Sie ist der messerscharfen KTM 790 Duke nachempfunden und punktet mit einem ähnlichen Fahrwerkskonzept. Mit einem Leergewicht von 153 Kilogramm sowie einer Höchstgeschwindigkeit von 114 km/h, ist sie ein wahres Leichtgewicht. Daher ist sie der perfekte Begleiter für jeden Alltags- und Langstreckenfahrer. Mit einem modernen und frischen Design, überzeugt sie auf ganzer Linie und wird die Augen jedes Bikers zum Strahlen bringen.

Fazit

Mit deinem Autoführerschein darfst du alle Fahrzeuge fahren, die nicht mehr als 3,5 Tonnen wiegen und die acht oder weniger Sitzplätze haben. Dazu gehören PKWs, Transporter und sogar Motorräder. Allerdings musst du ein Motorradführerschein besitzen, um ein Motorrad fahren zu dürfen.

Du siehst, dass es einige Dinge gibt, die du mit deinem Autoführerschein fahren kannst. Aber es gibt auch einige Dinge, die du nicht darfst. Achte also darauf, dass du immer alle gesetzlichen Vorschriften einhältst und immer verantwortungsvoll fährst, um Unfälle zu vermeiden.

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