Hallo,
wenn du einen Autoführerschein hast, bist du sicherlich daran interessiert zu wissen, welche Roller du damit fahren darfst. In diesem Artikel werden wir uns genau damit beschäftigen, damit du weißt, was du mit deinem Führerschein alles machen kannst. Lass uns also loslegen!
Du darfst mit deinem Autoführerschein Roller bis zu einer Leistung von 11 kW und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Zudem darf das Gewicht des Rollers 125 kg nicht überschreiten.
Aufstocken des Führerscheins: 130000 Autofahrer fahren nun Motorräder
Seit Januar 2020 sind Autofahrer mit Klasse B-Führerschein in der Lage, ihren Führerschein ohne Prüfung zu erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren zu dürfen. Dadurch erhalten Autofahrer die Möglichkeit, auch mit einem Motorrad unterwegs zu sein. Seither haben über 130000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt, ihren Führerschein aufzustocken. Damit können sie nun auch auf die Freude am Motorradfahren zurückgreifen und sich auf den Straßen Deutschlands bewegen. Mit der Erweiterung des Führerscheins ist es nun einfacher als je zuvor, sich ein Motorrad anzuschaffen und die Freiheit zu spüren, die das Fahren auf zwei Rädern bietet.
Führerschein Klasse A1: Fahre Zweiräder & Dreiräder in Europa!
Du hast mit dem Führerschein der Klasse A1 die Erlaubnis, Zweiräder und Dreiräder zu fahren. Die Zweiräder dürfen maximal einen Hubraum von 125 cm³ und eine Leistung von 11 KW haben, während die Dreiräder maximal eine Leistung von 15 KW und ein Verhältnis von Leistung zu Gewicht von 0,1 kW/kg haben dürfen. Diese Regelungen sind auf europäischer Ebene festgelegt und gelten in ganz Europa. Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst Du also auf jeden Fall losdüsen und Deine Freiheit genießen!
Führerscheinklasse B: So fährst Du Deine Vespa 125
Wenn Du ein Vespa 125 fahren möchtest, brauchst Du seit mindestens fünf Jahren den Führerschein der Klasse B. Außerdem solltest Du mindestens 25 Jahre alt sein. Mit dem Autoführerschein darfst Du Deine Vespa 125 auch auf der Autobahn bewegen, aber grundsätzlich immer im rechten Fahrstreifen, sofern der Linksstreifen gesperrt ist. Es ist darauf zu achten, dass die höchstzulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nicht überschritten wird. Es ist auch sinnvoll, dass Du eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließt, um im Schadensfall finanziell abgesichert zu sein.
125-Kubik-Führerschein: Ab 16 Jahren ein Motorrad fahren
Du brauchst einen 125-Kubik-Führerschein, um ein 125ccm-Motorrad fahren zu dürfen. Ab 16 Jahren kannst Du bereits einen solchen Führerschein machen, vorausgesetzt Du hast ein gültiges Zeugnis über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs vorzuweisen. Außerdem musst Du eine theoretische und praktische Prüfung bestanden haben. Mit dem Führerschein bist Du dann berechtigt, ein 125ccm-Motorrad zu fahren. Jedoch ist es wichtig, dass Du stets einen Helm trägst und Dich an die bestehenden Verkehrsregeln hältst.

Neuregelung: Mit Führerschein Klasse B Motorräder & A1 Leichtkrafträder fahren
Super, jetzt können auch Besitzer der Führerscheinklasse B Motorräder und Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren! Der Bundesrat hat dafür die Regelungen geändert, so dass Du mit Deinem Führerschein der Klasse B Motorräder bis zu 125 ccm und Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren kannst, ohne dafür einen extra Motorrad-Führerschein machen zu müssen. Mit dieser Neuregelung kannst Du jetzt ganz einfach und ohne Probleme ein Motorrad oder ein Leichtkraftrad fahren. Genieße die Freiheit und die Flexibilität auf Deinem neuen Fahrzeug und erkunde die Welt!
Fahre eine Vespa bis 125 ccm mit Erweiterung B196 ab 25 Jahren
Du hast einen Autoführerschein Klasse B und möchtest gern eine Vespa fahren? Glückwunsch – seit Januar 2020 kannst Du das! Denn seitdem gilt eine neue Regelung: Mit der Erweiterung B196 darfst Du auch Vespas bis zu 125 ccm fahren. Allerdings ist das erst ab dem 25. Lebensjahr erlaubt. Es ist also wichtig, dass Du zumindest 25 Jahre alt bist, wenn Du eine Vespa bis 125 ccm fahren möchtest. Ansonsten gilt die Regel, dass Du mit einem Autoführerschein Klasse B nur Vespas bis 50 ccm fahren darfst.
Vespa GTS Super 125: Führerschein Klasse B (Pkw) oder A1 nötig
Möchtest Du mit der Vespa GTS Super 125 unterwegs sein? Dann benötigst Du dafür den Führerschein der Klasse B (Pkw) oder A1. Egal ob du ein erfahrener oder noch unerfahrener Biker bist, die Vespa GTS Super 125 ist ein tolles Bike, mit dem du vielseitig unterwegs sein kannst. Mit einer Leistung von 12,9 kW (17 PS) ist sie ein leistungsstarkes Bike, mit dem du sportlich und schnell durch die Gegend fahren kannst. Dank des variablen Sitzhöhenverstellers kannst du sie auch bestens an deine Körpergröße anpassen. Das Handling ist einfach und intuitiv, sodass du schnell ein sicheres Fahrgefühl entwickelst. Dank zahlreicher stylischer Farbvarianten findest du bestimmt auch das perfekte Bike für dich. Also worauf wartest du noch? Leg los und genieße die Fahrt!
Leichtkraftrad: Führerschein der Klasse AM nötig
Als Leichtkraftrad können Fahrzeuge bezeichnet werden, deren Hubraum zwischen 50 ccm und 125 ccm liegt. Diese Art von Krafträdern wird auch Moped, Mofa, Mokick oder Mokka genannt. In Deutschland sind diese Fahrzeuge für jeden ab 15 Jahren befahrbar, sofern sie einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Dieser Führerschein berechtigt zur Fahrt auf dem öffentlichen Straßenverkehr. Der Antrieb erfolgt über einen Viertaktmotor, der über einen Kickstarter gestartet wird. Für die Beschleunigung und Bremsung stehen meistens ein Gasgriff und eine Bremshebel zur Verfügung.
Ab 25 Jahren: Ohne Führerschein Motorrad & Roller fahren
Seit Anfang 2020 dürfen Autofahrer ab 25 Jahren, die bereits mindestens fünf Jahre über den Pkw-Führerschein Klasse B verfügen, auch Leichtkrafträder fahren. Damit sind Motorräder und Roller mit einem Hubraum bis maximal 125 cm³ und einer Leistung von 15 PS gemeint. Besonders praktisch ist, dass sie für eine solche Fahrt nicht extra einen Führerschein machen müssen. Du bist also ab 25 direkt dabei! Achte aber trotzdem auf die geltenden Verkehrsregeln und denke an Deine Sicherheit.
Führerschein ab 16 Jahren: Kleinkraftrad & Leichtkraftrad
Du hast ab 16 Jahren die Möglichkeit, einen Führerschein für ein Kleinkraftrad (Roller und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder ein Leichtkraftrad (bis 80 km/h, Klasse A1) zu machen. Ab 17 Jahren darfst du dann ohne Begleitung damit fahren. Wenn du dir ein Kleinkraftrad oder Leichtkraftrad zulegen möchtest, kannst du mit deinem Führerschein auch gleich loslegen. Mit diesem Führerschein hast du auch die Möglichkeit, später ein größeres Motorrad zu fahren.

Simson S50/S51 – Schnell & Zuverlässig mit AM Führerschein
Du bist auf der Suche nach einem Zweirad? Dann solltest du dir die Reihe Simson S50/S51 nicht entgehen lassen. Die Mopeds gehören zu den beliebtesten Kleinkrafträdern in Deutschland und sind nach wie vor sehr gefragt. Mit einem Führerschein der Klasse AM kannst du bis zu 60 km/h schnell fahren – und das mit einem geringen Kraftstoffverbrauch. Wenn du also ein Zweirad suchst, das schnell und zuverlässig ist, solltest du dir die Simson S50/S51 genauer ansehen.
Fahre alles mit der AM-Kategorie: Roller 50ccm, Mofa, Leichtkraftrad & mehr
Du hast die AM-Kategorie bestanden und kannst jetzt einen Roller 50ccm fahren? Super! Damit kannst Du auch ein Motorrad der Klassen A, A1 und A2 oder einen Traktor der Klasse T fahren. Doch damit nicht genug: Mit der AM-Kategorie kannst Du auch viele andere Fahrzeuge fahren. Zum Beispiel ein Mofa mit max. 25 km/h, ein Leichtkraftrad mit max. 45 km/h oder ein Quad mit max. 15 kW. Ein tolles Gefühl, so viele verschiedene Fahrzeuge steuern zu können!
Kosten für den 125er-Führerschein: So sparst du Geld
Wenn du dir einen 125er-Führerschein zulegen möchtest, solltest du vorab die Kosten abklären. Denn die Preise für den Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. In der Regel liegen die Kosten für den 125er-Führerschein zwischen 500 und 920 Euro. Hierbei können noch Gebühren für die Fahrstunden, Prüfungen oder das Eintragen beim Amt hinzukommen. In der Regel beträgt die Gebühr für das Eintragen beim Amt etwa 40 Euro. Es lohnt sich, verschiedene Angebote zu vergleichen und so ein günstiges Paket zu finden, um Kosten zu sparen.
Motorradfahren mit dem Autoführerschein: Jetzt möglich!
Du möchtest auch mit einem Motorrad unterwegs sein? Dann ist es seit Anfang diesen Jahres möglich, dass Du mit Deinem Autoführerschein auch Motorräder der Klasse A1 fahren kannst. Dazu musst Du nur noch eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren. Mit dem Autoführerschein, den Du bereits hast, ist das eine kostengünstige und einfache Möglichkeit, um Deinen Traum vom Motorradfahren zu verwirklichen. Also worauf wartest Du noch? Mach Dich auf die Suche nach einer passenden Fahrschule in Deiner Nähe und fang an, Deinen Traum in die Tat umzusetzen!
A1-Fahrerlaubnis – Keine Höchstgeschwindigkeit mehr ab Januar 2013
Ab Januar 2013 musst Du keine Sorge mehr haben, wenn Du eine Fahrerlaubnis der Klasse A1 hast. Ab diesem Datum gilt hier keine Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit mehr. Dies bedeutet, dass Du auf deiner A1-Fahrerlaubnis auch auf Autobahnen fahren kannst. Allerdings musst Du auch dann alle gesetzlichen Regeln beachten und die Geschwindigkeit nicht übertreiben. Achte besonders auf Verkehrsschilder, denn diese können auch in Einzelfällen eine Geschwindigkeitsbeschränkung vorschreiben. Wenn Du das beachtest, ist Dir ein entspanntes und sicheres Fahren garantiert.
Motorradfahren ab 16 Jahren: Voraussetzungen für A1-Klasse
Seit Ende 2019 ist es Autofahrer:innen möglich, unter bestimmten Bedingungen Motorrad zu fahren. Diese Voraussetzungen sind leichte Krafträder der Klasse A1 mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimeter und einer Motorleistung von nicht mehr als 11 Kilowatt (15 PS). Diese Klasse ist insbesondere für Anfänger:innen geeignet, da sie ein überschaubares Leistungsvermögen haben. Wenn Du also bisher noch nicht auf dem Motorrad unterwegs warst, ist dies die perfekte Gelegenheit deine ersten Erfahrungen zu machen.
Fahren eines 3-Rädrigen Kraftfahrzeugs bis 24 PS – Sicher & Komfortabel
Du hast die Fahrerlaubnis der Klasse B und bist mindestens 21 Jahre alt? Dann darfst Du im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW / 24 PS führen. Bekannte Modelle sind zum Beispiel Piaggio MP3, die 39 PS leisten und Peugeot Metropolis, die 36 PS bieten. Diese Fahrzeuge ermöglichen Dir ein sicheres und bequemes Fahrerlebnis – aber vergiss nicht, dass Du einen zusätzlichen Helm tragen musst. Wenn Du noch mehr Abwechslung möchtest, solltest Du auch die neueren Modelle wie den Yamaha Tricity oder den Peugeot Elystar checken. Beide Fahrzeuge verfügen über eine Motorleistung von 15 kW / 24 PS und ermöglichen Dir eine sichere und komfortable Fahrt.
Unterschied B196 und A1 Führerschein: Fahren mit Motorrädern
Du hast Dich gefragt, was der Unterschied zwischen dem B196 Führerschein und dem A1 Führerschein ist? Mit der B196 Erweiterung darfst Du genau dieselben Kraftfahrzeuge fahren, wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Diese Kraftfahrzeuge sind Motorräder, deren Hubraum maximal 125 cm³ beträgt und die eine Motorleistung von höchstens 11 kW (15 PS) erbringen. Mit der B196 Erweiterung kannst Du jedoch auch Kraftfahrzeuge fahren, die ein höheres Leistungsgewicht als 0,1 kW/kg haben. Mit der A1 Fahrerlaubnis hingegen, darfst Du keine Kraftfahrzeuge fahren, die ein höheres Leistungsgewicht als 0,1 kW/kg haben.
Wenn Du einen Führerschein mit der B196 Erweiterung hast, dann darfst Du damit jedoch nicht mehr als eine Person mitnehmen, wenn Du Motorrad fährst. Wenn Du mit einem Motorrad mehr als eine Person befördern möchtest, musst Du zusätzlich zur B196 Erweiterung auch noch die A2 Führerscheinklasse erwerben. Dann darfst Du auch Motorräder mit einer Motorleistung von mehr als 11 kW (15 PS) fahren.
Führerschein der Klasse A1: Jetzt Leichtkrafträder fahren!
Du hast jetzt deinen Führerschein der Klasse A1 und kannst endlich Leichtkrafträder fahren. Du darfst Fahrzeuge mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von 11 kW fahren. Wenn du deinen Führerschein umtauschst, bekommst du die Klasse A1 automatisch zugeteilt. Damit ist es dir erlaubt, in Deutschland motorisierte Zweiräder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm und einer Motorleistung von 11 kW zu fahren. Du kannst aber auch Fahrzeuge fahren, die noch schwächer sind, aber nicht stärker.
Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge – Klasse M für 45 km/h
Klasse M behinhaltet Krafträder, die eine Maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben.
Du gehörst zur Gruppe der Fahranfänger? Dann hast du vielleicht schon von der Klasse B gehört. Hiermit ist die Fahrerlaubnis gemeint, die du benötigst, um ein Kraftfahrzeug lenken zu dürfen. Doch die Klasse B umfasst noch weitere Fahrerlaubnisse. So hast du die Möglichkeit, die Klassen L und M zu erwerben. Die Klasse L betrifft Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h haben. Diese dürfen nur von Personen gefahren werden, die die entsprechende Fahrerlaubnis besitzen. Und auch für Krafträder gibt es eine eigene Klasse, nämlich Klasse M. Einige Krafträder haben eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und können somit auch nur mit einer entsprechenden Fahrerlaubnis gefahren werden.
Schlussworte
Du darfst mit einem Autoführerschein alle Roller fahren, die ein Hubraum von maximal 50 cm³ und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Wenn du einen normalen Motorroller mit mehr Hubraum und/oder mehr Geschwindigkeit fahren möchtest, musst du einen A1-Führerschein machen.
Du kannst mit deinem Autoführerschein Scooter, Mopeds und Mofas fahren. Allerdings musst du beachten, dass die Leistung des Motors nicht mehr als 25 Kilowatt beträgt und dein Scooter oder Moped eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h nicht überschreiten darf. In jedem Fall solltest du immer daran denken, dass du mit einem Führerschein für Autos auch andere Fahrzeuge fahren kannst – aber sei immer vorsichtig und informiere dich vorher, um sicherzustellen, dass du alles richtig machst.