Was darf ich fahren? Alles, was du über Fahrerlaubnisse wissen musst

Welche Fahrzeuge darf ich steuern?

Hallo zusammen! Wenn du in Deutschland ein Auto fahren möchtest, fragst du dich vielleicht, was du überhaupt fahren darfst. Hier kommt die Antwort: alles, was du willst! Doch damit du die richtigen Entscheidungen triffst, solltest du wissen, was du beachten musst. In diesem Artikel gehe ich auf die verschiedenen Führerscheinklassen ein und erkläre dir, welche Fahrzeuge du fahren darfst. Lass uns also loslegen!

Du darfst alles fahren, was du dir leisten kannst und für das du die entsprechenden Lizenzen hast. Es kommt also darauf an, welche Fahrzeuge du beherrschen und welche du dir leisten kannst. Wenn du ein Auto fahren möchtest, brauchst du einen Führerschein, aber auch für Motorräder und LKWs brauchst du eine spezielle Lizenz. Wenn du ein Boot oder ein Flugzeug fahren möchtest, musst du auch hier die nötige Ausbildung machen, um die Lizenz zu erhalten.

Führerschein: Wo findest Du Deine Nummer & Informationen?

Auf dem Führerschein stehen verschiedene Informationen über Dich. Im Feld 4b findest Du den Ablauf der Gültigkeit. Das heißt, wie lange Dein Führerschein noch gültig ist. Im Feld 5 steht die Nummer Deines Führerscheins. Das ist die Nummer, die Dir eindeutig zugeordnet ist. Im Feld 9 stehen auf der Vorderseite die Klassen, für die Dir Dein Führerschein erteilt wurde. Auf der Rückseite sind dann sämtliche Klassen aufgelistet, die Du mit Deinem Führerschein fahren darfst. Wenn Du eine neue Klasse hinzufügen lassen möchtest, musst Du einen Antrag bei der Führerscheinstelle stellen. Nach erfolgreicher Prüfung wird Dir dann die neue Klasse auf Deinem Führerschein hinzugefügt.

Führerscheinklasse 3: Welche Fahrzeuge darfst du fahren?

Du fragst Dich, was Du mit Deiner Führerscheinklasse 3 alles fahren darfst? Grundsätzlich gilt laut Gesetzgeber eine Besitzstandsregelung: Alle Führerscheininhaber, die bereits eine alte Klasse 3 besitzen, dürfen auch Fahrzeuge der neuen Führerscheinklassen B, BE, C1, C1E, AM und L fahren. Allerdings gilt das nur, wenn der Führerschein vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurde. Solltest Du Deinen Führerschein erst nach diesem Datum erhalten haben, dann musst Du zuerst die Prüfungen für die neuen Klassen ablegen. Mit einer Führerscheinklasse 3 kannst Du aber beispielsweise Pkw mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen sowie Anhänger bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 750 Kilogramm fahren.

Führerschein Klasse AM: Motorradfahren ab 16 Jahren

Ab 2013 heißt der 50ccm Mopedausweis offiziell Führerschein Klasse AM. Dieser Führerschein ermöglicht es Dir, Motorroller und Motorräder mit einer Hubraumgröße von bis zu 125 Kubikzentimetern und einer Leistung von bis zu 50 PS zu fahren. Damit ermöglicht die Führerschein Klasse AM es Dir, schon mit 16 Jahren die Freiheiten des Motorradfahrens zu genießen. Auch die Höchstgeschwindigkeit ist mit 45 km/h nicht zu verachten. Mit einem Führerschein Klasse AM bist Du also bestens ausgerüstet, um die Straßen zu erkunden.

Fahren mit dem Führerschein Klasse A: Voraussetzungen & Freiheiten

Mit dem Führerschein der Klasse A kannst Du Motorräder mit einem Hubraum von mehr als 50 ccm fahren, ohne Einschränkungen bei der Höchstgeschwindigkeit. Dies umfasst auch dreirädrige Kraftfahrzeuge mit den entsprechenden Eigenschaften. Allerdings musst Du auch bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um den Führerschein der Klasse A zu erhalten. Dazu gehört unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren, ein positives polizeiliches Führungszeugnis und die Teilnahme an einem theoretischen und praktischen Führerscheinprüfungskurs. Solltest Du alle Voraussetzungen erfüllen, kannst Du schon bald die Freiheit genießen, die ein Motorradfahren mit sich bringt!

Autoführerschein-Voraussetzungen

Fahre PKW bis zu 3,5 Tonnen & Anhänger bis zu 750 kg

Mit deinem Autoführerschein darfst du PKW bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen fahren, die Platz für maximal acht Personen bieten. Außerdem ist es erlaubt, einen Anhänger mit einer max. zulässigen Gesamtmasse von 750 kg mitzuführen. Allerdings musst du beim Führen eines Anhängers unbedingt beachten, dass die Kombination aus Anhänger und PKW nicht mehr als 3,5 t zulässige Gesamtmasse hat.

Führerschein Klasse B: Lenken von Fahrzeugen bis 40 km/h

Die Klasse M erlaubt den Führern, Fahrzeuge zu lenken, die nicht über 40 km/h schnell fahren können.

In Klasse B gehören auch die Klassen L und M. Mit der Klasse L dürfen Zugmaschinen gefahren werden, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke genutzt werden und eine maximale Geschwindigkeit von maximal 40 km/h erreichen. Außerdem erlaubt die Klasse M den Führern, Fahrzeuge zu lenken, die nicht schneller als 40 km/h fahren dürfen. Möchtest du eines dieser Fahrzeuge lenken, musst du deshalb einen entsprechenden Führerschein besitzen. Abhängig von der Art des Fahrzeugs kannst du dann auf öffentlichen Straßen fahren oder auch nur auf privaten Wegen.

C1-Führerschein mit Zusatz 171: Alles, was Du wissen musst!

Du hast eine Frage zum Führerschein C1 mit Zusatz 171? Kein Problem, wir erklären dir alles, was du dazu wissen musst. Der C1-Führerschein mit Zusatz 171 ist ein spezialisierter Führerschein, der in Deutschland gültig ist. Er ermöglicht es, Fahrzeuge der Klasse D zu fahren, die nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen transportieren. Dieser Führerschein ist seit 1999 erhältlich und verleiht dem Inhaber einige Vorteile, wie zum Beispiel eine höhere Mobilität und ein größeres Einsatzgebiet. Außerdem ermöglicht er den Einsatz als Fahrer für gewerbliche Zwecke.

Fahren mit Klasse B oder 3: Jetzt auch 125er Motorräder erlaubt!

Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Dann kannst Du jetzt auch Motorräder fahren! Allerdings musst Du beachten, dass es für unterschiedliche Fahrzeuge auch unterschiedliche Regeln gibt. Eine Neuregelung besagt, dass Autofahrer nun auch ein 125er Motorrad fahren dürfen – allerdings nur unter bestimmten Auflagen. Stelle sicher, dass Du Dich an die vorgeschriebenen Regeln hältst, um sicher unterwegs zu sein.

125er-Motorrad/Roller fahren mit Klasse B-Führerschein – Sicher am Verkehr teilnehmen

Seit Januar 2020 können Autofahrer, die bereits über einen Klasse B-Führerschein verfügen, ohne eine weitere Prüfung 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seither hat sich die Anzahl der Führerscheininhaber, die von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, auf über 130000 erhöht. Viele von ihnen nutzen die Gelegenheit, um sich ein zusätzliches Fahrzeug zu kaufen und damit auf die Straße zu gehen. Einige entscheiden sich auch für das Fahren auf dem Roller oder dem Motorrad, weil es ihnen ein Gefühl von Freiheit gibt. Doch auch wenn man sich für ein 125er-Fahrzeug entscheidet, sollte man sich an die Verkehrsregeln halten, denn bei zu schnellem Fahren oder Unachtsamkeit kann man schnell in Gefahr geraten. Mit der richtigen Schutzkleidung ist man unterwegs jedoch gut gerüstet, um sicher am Verkehr teilzunehmen.

125ccm-Motorrad: Welcher Führerschein ist nötig?

Du hast dich entschieden, ein 125ccm-Motorrad zu kaufen und willst wissen, welcher Führerschein dafür vorgeschrieben ist? Kein Problem: Du benötigst mindestens den Führerschein der Klasse A1. Aber auch die Klassen A und A2 berechtigen zum Fahren. Seit 112020 darfst du aber auch mit der Schlüsselzahl 196 auf dem Führerschein Klasse B losfahren. Also, worauf wartest du noch? Hol dir deinen Führerschein!

 Fahrausrüstung erlaubt nach Schildern

Führerschein Klasse B: Jetzt auch Leichtkrafträder fahren!

Der Bundesrat hat eine Änderung der Führerscheinklasse B beschlossen, die es ermöglicht, dass Besitzer eines Führerscheins der Klasse B nun auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren dürfen. Diese Klasse umfasst Motorräder und Leichtkrafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 ccm. Es ist somit nicht mehr notwendig, eine umfassende Ausbildung zum Motorradführerschein zu absolvieren, wenn du ein solches Fahrzeug fahren möchtest. Diese Änderung eröffnet dir viele neue Möglichkeiten und bietet dir eine große Freiheit beim Fahren. Ab jetzt kannst du mit deinem Führerschein der Klasse B auch Leichtkrafträder fahren!

Erhalte deinen Führerschein Klasse B – ab 17 Jahren

Der Führerschein der Klasse B ermöglicht es dir, Fahrzeuge bis zu einer maximalen zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen zu führen. So kannst du zum Beispiel Pkw, Motorräder, Wohnmobile, Transporter und viele andere Fahrzeuge bedienen. Jedoch darfst du keine schweren Lastkraftwagen oder Lieferwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen fahren. Damit du den Führerschein der Klasse B erwerben kannst, musst du mindestens 17 Jahre alt sein und eine theoretische und praktische Prüfung bestehen. Außerdem musst du ein ärztliches Attest vorlegen, welches bestätigt, dass du ausreichend seh- und hörfähig bist, um ein Fahrzeug zu steuern.

Rechte und Pflichten beim Fahren einer C1E-Kombination

Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse BE und hast sie vor dem 01.01.2013 erworben? Dann hast Du das Recht, eine Kombination aus Deinem Fahrzeug und einem Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3.500 kg zu fahren – die sogenannte C1E-Kombination. Diese ist mit der Schlüsselzahl 7906 dokumentiert. Wenn Du eine C1E-Kombination fährst, musst Du Dich an die gesetzlichen Vorgaben halten, darunter die zulässige Gesamtmasse der Kombination, die maximale Anhängelast und die Geschwindigkeitsbeschränkungen. Vergiss nicht, dass Du eine C1E-Kombination auch sicher fahren musst. Daher solltest Du vor Fahrtantritt prüfen, ob sowohl Dein Fahrzeug als auch der Anhänger in einem einwandfreien technischen Zustand sind.

Führerschein Klasse B: Trikes fahren dank Schlüsselzahlen 7903 und 7904

Hast du deine Führerscheinprüfung der Klasse B vor Januar 2013 erfolgreich abgelegt? Dann ist es möglich, dass du trotzdem Trikes fahren darfst. Gehe zu deiner zuständigen Führerscheinstelle und lass deinen Führerschein überprüfen. Hier kann man die Schlüsselzahlen 7903 und 7904 in den Führerschein eintragen. Sobald sie eingetragen sind, hast du die Voraussetzungen geschaffen, um Trikes zu fahren. Eine solche Änderung deines Führerscheins ist kostenlos und schnell erledigt. Also worauf wartest du noch?

Hast du deine Führerscheinprüfung der Klasse B erfolgreich vor Januar 2013 abgeschlossen? Dann hast du bereits die Möglichkeit, Trikes zu fahren! In deinem Führerschein werden die Schlüsselzahlen 7903 und 7904 eingetragen. Damit hast du die Genehmigung, sie zu nutzen. Aber auch, wenn du deine Prüfung nach Januar 2013 abgelegt hast, kannst du die Schlüsselzahlen 7903 und 7904 in deinem Führerschein bekommen. Dazu musst du einfach zu deiner zuständigen Führerscheinstelle gehen und deinen Führerschein überprüfen lassen. Die Änderung ist schnell und kostenlos erledigt. Also worauf wartest du noch? Nutze deine Chance und eröffne dir die Möglichkeit, Trikes fahren zu dürfen!

Neuen Führerschein beantragen – Ablauf & Voraussetzungen

einer Neuauflage des Führerscheins stellen.

Du hast deinen 50. Geburtstag gefeiert und willst weiterhin Fahrzeuge der Klassen C und CE führen? Dann musst du leider etwas tun: Du musst deinen alten Führerschein umtauschen oder eine Neuauflage beantragen. Dafür musst du ein entsprechendes Formular ausfüllen und bei der zuständigen Führerscheinstelle abgeben. Anschließend wirst du zur Prüfung deiner Fahrtauglichkeit eingeladen. Mit Bestehen dieser Prüfung erhältst du deinen neuen Führerschein, der dann für weitere fünf Jahre gültig ist.

Fahre Motorrad und erkunde die Welt mit Schlüsselzahl 7905!

Du wolltest schon immer mal ein Motorrad fahren? Dann ist die Schlüsselzahl 7905 genau das Richtige für Dich! Mit dieser Schlüsselzahl, die europaweit gültig ist, kannst Du Krafträder mit einem Leistungsgewicht von mehr als 0,1 kW/kg führen. Wenn Du also ein Motorrad für längere Strecken fahren möchtest, ist die Schlüsselzahl 7905 eine gute Grundlage. Denn sie erlaubt Dir das Fahren auf dem gesamten europäischen Kontinent. So kannst Du viele Länder bereisen und die Welt auf zwei Rädern erkunden.

Fahren ab 15 – Kraftfahrzeug Klasse B & A1, Dreirad max. 450 kg

Du darfst als Fahranfänger ab dem 15. Lebensjahr mit einem Kraftfahrzeug der Klasse B fahren. Zusätzlich zu den Klasse B Fahrzeugen darfst du auch Krafträder der Klasse A1 fahren. Diese dürfen einen Hubraum von bis zu 125 cm³ und eine Motorleistung von bis zu 11 kW haben. Außerdem dürfen sie ein Leistungsgewichtsverhältnis von max. 0,1 kW/kg aufweisen. Darüber hinaus kannst du auch dreirädrige Kraftfahrzeuge fahren. Diese dürfen ein Gewicht von max. 450 kg aufweisen.

Beachte, dass du erst ab dem 15. Lebensjahr ein Kraftfahrzeug fahren darfst und dass du für die Klasse A1 einen Führerschein benötigst. Du solltest dich also vor dem Kauf eines Fahrzeugs über die jeweiligen Bestimmungen informieren, um sicherzustellen, dass du alles korrekt machst.

Klasse B: Mit demAuto-Führerschein ein Kleinkraftrad fahren

Du hast einen Autoführerschein (Klasse B)? Dann kannst du auch schonmal ein Kleinkraftrad fahren, wie zum Beispiel ein Moped oder einen Roller. Diese Fahrzeuge dürfen einen Hubraum von maximal 50 Kubikzentimetern haben. Während der Fahrt darf die Geschwindigkeit nicht mehr als 45 km/h betragen. Es ist jedoch wichtig, dass du eine ausreichende Fahrpraxis gesammelt hast, bevor du ein solches Fahrzeug benutzt. Auch die entsprechende Ausrüstung, wie ein Helm, ist Pflicht.

Fahre ab 1.1.2020 Vespa Primavera 125 – Unschlagbares Angebot!

Seit 1 Januar 2020 können Autofahrer, die einen Führerschein der Klasse B haben, sogar die große Vespa mit 125 Kubikzentimetern fahren. Du bist auf der Suche nach einer Vespa mit 125 ccm Hubraum und möchtest gern ein tolles Angebot finden? Dann schau doch mal bei den Primavera Angeboten vorbei. Hier gibt es die Vespa Primavera 125 zu einem unschlagbaren Preis. Egal ob Du ein Vespa-Einsteiger oder ein erfahrener Fahrer bist, dieses Angebot solltest Du dir nicht entgehen lassen!

Unterschied zwischen B196 & A1 Führerschein: Erklärt!

Du fragst Dich, was der Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 Führerschein ist? Damit Du Dich besser zurechtfindest, schauen wir uns die beiden Führerscheinklassen einmal genauer an.

Der B196 Führerschein ermöglicht Dir das Führen von Krafträdern, deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt und die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen. Mit der B196 Erweiterung kannst Du also exakt die gleichen Kraftfahrzeuge führen wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1.

Der A1 Führerschein dagegen ermöglicht Dir das Führen von Krafträdern, deren Hubraum höchstens 125 cm³ beträgt und die maximal 11 kW (15 PS) an Motorleistung erbringen, aber eben auch solchen, deren Hubraum zwischen 125 und 125 cm³ liegt und deren Motorleistung zwischen 11 und 35 kW (15 und 48 PS) liegt.

Der B196 Führerschein ist somit eine Erweiterung des A1 Führerscheins, denn er ermöglicht Dir nicht nur das Führen der oben erwähnten Krafträder, sondern auch das Führen von Krafträdern, deren Hubraum zwischen 125 und 125 cm³ und deren Motorleistung zwischen 11 und 35 kW (15 und 48 PS) liegt.

Der B196 Führerschein ist also eine Erweiterung des A1 Führerscheins, die Dir erlaubt, noch mehr Kraftfahrzeuge zu führen. Allerdings musst Du die theoretische und praktische Prüfung für den B196 Führerschein bestehen, um das Recht zu haben, Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum bis zu 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 35 kW (48 PS) zu fahren.

Schlussworte

In Deutschland darfst du alles fahren, was dir erlaubt ist. Das heißt, dass du eine Fahrerlaubnis benötigst, um verschiedene Arten von Kraftfahrzeugen zu fahren. Für Autos, Motorräder und andere Kraftfahrzeuge benötigst du einen Führerschein. Für LKWs, Busse und andere schwere Fahrzeuge musst du eine spezielle Fahrerlaubnis haben. Wenn du ein Boot, ein Segelflugzeug oder ein Flugzeug fahren möchtest, benötigst du auch entsprechende Lizenzen.

Zusammenfassend würde ich sagen, dass du dich immer an die gesetzlichen Regeln halten solltest, wenn du fährst. Wenn du dir unsicher bist, welches Fahrzeug du fahren darfst oder wie viele Punkte du hattest, informiere dich am besten beim Strassenverkehrsamt. So kannst du sicher sein, dass du auf der richtigen Seite der Gesetze bleibst.

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