Du hast gerade deinen Führerschein gemacht und fragst dich nun, was du damit überhaupt fahren darfst? In diesem Text erklären wir dir, welche Fahrzeuge du mit einem Führerschein fahren darfst. Also, leg los und finde heraus, was dir dein Führerschein so ermöglicht!
Mit einem Führerschein darfst du alle Fahrzeuge fahren, die für deinen Führerscheinklasse zugelassen sind. Dazu gehören Autos, Motorräder, LKWs und viele andere Fahrzeuge. Du musst auch sicherstellen, dass du die jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen einhältst, da sich diese je nach Fahrzeugart unterscheiden können.
Führerschein Klasse T – Berechtigungen für L & AM, bbH 25 km/h
Du hast vor deinen Führerschein zu machen? Dann solltest du dir die Klasse T genauer ansehen. Denn hier sind nicht nur die Berechtigungen für die Klasse L enthalten, sondern auch der Mopedschein (AM). Damit darfst du dann im öffentlichen Straßenverkehr dein Moped bewegen. Wenn du jedoch mit einem Fahrzeug der Klasse L unterwegs sein möchtest, dann musst du auf die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) achten: Sie darf 25 km/h nicht überschreiten. Also, wenn du mit einem Fahrzeug schneller unterwegs sein möchtest, dann solltest du die Klasse T wählen.
Hol Dir mit 14,5 Jahren Deinen Führerschein Klasse AM!
Ein Führerschein der Klasse AM kann bereits mit 14,5 Jahren erworben werden, um damit ein Mofa zu fahren. Mit dem Führerschein der Klasse AM können aber auch Microcars gefahren werden, die eine maximale Leistung von 45 km/h haben.
Du bist 14,5 Jahre alt und willst endlich unabhängig sein? Dann kommt für Dich die Klasse AM in Frage! Mit dem Führerschein der Klasse AM bist Du berechtigt, ein Mofa oder auch ein Microcar, das eine maximale Leistung von 45 km/h hat, zu fahren. Damit bietet sich Dir die perfekte Gelegenheit, schon vor Deinem 18. Geburtstag unterwegs zu sein und deine Mobilität zu erhöhen. Also, worauf wartest Du noch? Hol dir deinen Führerschein der Klasse AM und starte in ein neues Abenteuer!
Mofa fahren mit Klasse M Führerschein: Pflicht, Vorschriften & mehr
Mit einem Führerschein der Klasse M darfst Du verschiedene Fahrzeuge fahren. Dazu gehören zum Beispiel ein Fahrrad mit Hilfsmotor, auch Mofa genannt. Dieses darf eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h und einen Hubraum von 50 ccm nicht überschreiten. Außerdem ist es wichtig, dass das Mofa über einen Versicherungsschutz verfügt. Auch ein Helm ist Pflicht und sollte beim Fahren immer getragen werden.
15-Jährige dürfen mit Fahrerlaubnisklasse AM Krafträder fahren
Du hast jetzt schon mit 15 Jahren die Möglichkeit, eine Fahrerlaubnisklasse AM zu erwerben. Damit kannst du, im Gegensatz zu der Mofa-Prüfbescheinigung, auch Krafträder bis 45 km/h fahren. Das Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes ermöglicht es den Ländern, das Mindestalter zum Erwerb der Fahrerlaubnisklasse AM auf 15 Jahre zu senken. Damit hast du als 15-Jähriger die Möglichkeit, ein Kraftrad bis 45 km/h zu fahren. Allerdings musst du vorher eine theoretische und praktische Prüfung absolvieren. Erst dann darfst du ein Kraftrad bis 45 km/h fahren.
Fahrerlaubnis der Klasse AM ab 15 Jahren: Inlandfahrten erlaubt
Du kannst seit dem 28. Juli 2021 im ganzen Bundesgebiet mit 15 Jahren die Fahrerlaubnis der Klasse AM erhalten. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung: Aus europarechtlichen Gründen darf die Fahrerlaubnis nur für Fahrten im Inland bis zum 16. Lebensjahr genutzt werden. Allerdings kannst Du auch bereits mit 15 Jahren an der Theorieprüfung teilnehmen und auch die praktische Prüfung ablegen – allerdings erhältst Du die Fahrerlaubnis erst, wenn Du 16 Jahre alt bist.
Mopedfahren ab 15: Einheitliche Regeln für ganz Deutschland
Seit dem 28. Juli 2021 gelten in ganzen Deutschland einheitliche Regeln für Mopedfahrer. Ab dem 15. Lebensjahr dürfen Jugendliche nun ein Kleinkraftrad mit einem maximalen Hubraum von 50 Kubikzentimetern und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Damit können nun auch Jugendliche ein eigenes Moped fahren. Um sicher unterwegs zu sein, sollten die jungen Fahrer auf jeden Fall einen Kurs in den Grundlagen des Mopedfahrens absolvieren. Außerdem sollten sie immer einen Helm tragen und aufmerksam fahren.
Führerschein der Klasse B? Fahre mehr als zweirädrige Motorräder!
Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest gerne mehr als nur zweirädrige Motorräder fahren? Dann ist die Klasse AM genau das Richtige für Dich! Mit der Klasse AM kannst Du nämlich nicht nur zweirädrige Kleinkrafträder der Klasse L1e-B, sondern auch dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge der Klasse L6e fahren. Noch besser: Mit der Klasse A2 darfst Du sogar leichte Motorräder fahren, die bis zu einer Leistung von 35 kW und einem maximalen Drehmoment von 120 Nm haben. So kannst Du Dich also voll und ganz auf den Straßenverkehr konzentrieren, denn mit dem richtigen Führerschein hast Du schon fast die ganze Welt zu Deinen Füßen!
Klasse AM: Mindestalter 16 für 125ccm Motorräder & 50PS
Ab 2013 heißt der 50ccm Moped-Führerschein offiziell Klasse AM. Damit senkt sich das Mindestalter für die Nutzung von 125er-Motorrädern und -Rollern auf 16 Jahre. Außerdem dürfen Motorräder, die in die Klasse AM fallen, nun bis zu 50 PS leisten. Dies bedeutet, dass auch Einsteiger auf leistungsstärkere Maschinen zurückgreifen können, wenn sie über den entsprechenden Führerschein verfügen. Aber auch ohne Führerschein gibt es Möglichkeiten, sich im Straßenverkehr auf zwei Rädern zu bewegen. Zum Beispiel durch den Besitz einer Mofa-Prüfbescheinigung, die für Fahrzeuge bis 45 km/h gilt.
Fahren mit dem Roller 50ccm: Welche Führerscheinklasse brauchst du?
Die AM-Kategorie ist in der B-Klasse eingeschlossen. Das heißt, dass du mit deinem B-Führerschein auch einen Roller 50ccm lenken darfst. Zusätzlich berechtigt dich ein Motorradführerschein der Klassen A, A1 und A2 oder ein Traktorführerschein der Klasse T zur Fahrt auf dem Motor- oder Elektroroller „50ccm“. Damit du den Roller 50ccm fahren darfst, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass du mindestens 15 Jahre alt bist und eine Fahrerlaubnis besitzt. Außerdem musst du über ausreichende Erfahrung und ein umfassendes Verständnis der Verkehrsregeln verfügen. Mit einem entsprechenden Führerschein bist du also bestens gerüstet, um den Roller 50ccm sicher und verantwortungsbewusst fahren zu können.
Geschwindigkeitsregelung für Roller vor 2001: 50/60 km/h
Für alle Roller, die vor 2001 in der Bundesrepublik oder der DDR zugelassen wurden, gelten Ausnahmeregeln bezüglich der Geschwindigkeit. Diese Roller dürfen weiterhin 50 bzw. 60 km/h fahren. Damit möchte man sicherstellen, dass die Fahrer der älteren Roller auch weiterhin ihr Fahrzeug nutzen können. Allerdings sollte man darauf achten, dass die Fahrzeuge auf dem aktuellen Stand der Technik sind, um ein sicheres und gefahrloses Fahren zu gewährleisten. Auch solltest du stets einen Kopfschutz tragen, wenn du mit deinem Roller unterwegs bist.
Fahren ab 16: Alles über Mokick, Roller & Moped
Ab dem 16. Geburtstag bist du berechtigt, mit einem Kleinkraftrad (Mokicks, Rollern und Mopeds bis 45 km/h, Klasse M) oder einem Leichtkraftrad (bis 80 km/h, Klasse A1) zu fahren. Der Führerschein ab 17 Jahren ermöglicht es dir, das Kleinkraftrad auch ohne Begleitung zu nutzen. Allerdings solltest du die gesetzlichen Bestimmungen beachten, damit du eine sichere Fahrt gewährleisten kannst. Beispielsweise musst du einen Helm tragen und die Geschwindigkeitsvorgaben einhalten.
Fahren mit 25er: Führerscheinklasse S ab 16 Jahren
Du möchtest mit einem 25er auf die Straße? Dann brauchst du mindestens die Führerscheinklasse S. Ab einem Alter von 16 Jahren ist man berechtigt, mit einem Fahrzeug dieser Klasse zu fahren. Dazu zählen zum Beispiel Trikes, Quads oder Microcars mit einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Solche Fahrzeuge sind besonders beliebt bei Jugendlichen, die ein wenig mehr Abenteuer erleben möchten, aber noch nicht die Voraussetzungen für einen Führerschein der Klasse A erfüllen. Unter den passenden Sicherheitsvorkehrungen macht das Fahren mit einem 25er viel Spaß und ist eine tolle Möglichkeit, sich fortzubewegen.
Erhalten Sie Ihre B196-Erweiterung und fahren Sie Motorrad/Roller
Seit Januar 2020 können Autofahrer, die über einen Klasse B-Führerschein verfügen, ohne Prüfung eine Erweiterung erhalten und damit 125er-Motorräder und -Roller fahren. Seitdem haben bereits mehr als 130.000 Führerscheininhaber diese Möglichkeit genutzt und sich für die Erweiterung entschieden. Dieser Führerschein, der als B196 bezeichnet wird, ist eine sehr gute Möglichkeit, um ohne großen Aufwand das Motorradfahren zu erlernen. Doch auch wenn du noch keinen Führerschein hast, kannst du mit einer speziellen Ausbildung eine B196-Erweiterung erhalten. So kannst du mit dem Motorrad oder Roller deine Freiheit auf zwei Rädern genießen.
Führerschein Klasse A1: Für Zweiräder und Dreiräder!
Du bist im Besitz eines Führerscheins der Klasse A1? Dann bist du berechtigt, Zweiräder und Dreiräder mit einer bestimmten Motorleistung zu fahren! Die Hubraumgröße deines Zweirads darf maximal 125 cm³ betragen, während die Leistung der Maschine 11 KW nicht überschreiten darf. Auch Dreiräder sind bei der A1-Lizenz erlaubt, allerdings dürfen die 15 KW nicht übersteigen und das Verhältnis von Leistung und Gewicht darf 0,1 kW/kg nicht überbieten. Also, ran ans Gas und starte deine nächste Tour!
Kosten & Prüfung für Führerschein bis 50 ccm & 45 km/h
Du hast vor, Dir einen Führerschein für ein Kraftrad bis zu 50 ccm und max 45 km/h Höchstgeschwindigkeit zu besorgen? Dann musst Du dafür ungefähr 500 bis 900 € bezahlen. Allerdings ist es dann auch zwingend notwendig, eine praktische Prüfung zu absolvieren. Diese Prüfung wird von der Fahrschule durchgeführt und besteht aus einer Theorie- und einer Praxisprüfung. Während die Theorieprüfung vor allem dein Wissen abfragt, beinhaltet die praktische Prüfung meist das Beherrschen von verschiedenen Fahrmanövern und das korrekte Verhalten im Verkehr. Wenn du also einen Führerschein für ein Kraftrad machen möchtest, dann musst Du nicht nur die anfallenden Kosten berücksichtigen, sondern auch die Prüfung bestehen.
Neue Führerscheinklasse A1: Fahre sicher mit deinem Motorrad
Ab Januar 2013 musst du dir keine Gedanken mehr über eine Geschwindigkeitsbeschränkung in der Führerscheinklasse A1 machen. Ab dann erstreckt sich deine Fahrerlaubnis auch auf die neue Klasse A1 und du kannst mit deinem Motorrad auch schneller als 80 km/h fahren. Damit du in deinem neuen Fahrzeug sicher unterwegs bist, ist es wichtig, dass du die Verkehrsregeln kennst und einhältst. Du solltest dein Fahrzeug regelmäßig warten und überprüfen lassen, um Unfällen vorzubeugen. Achte auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer und halte einen angemessenen Abstand.
Simson S50/S51 Mopeds: Zuverlässig, Preiswert, Umweltfreundlich
Du bist auf der Suche nach einem zuverlässigen, preiswerten und schnellen Moped? Dann bist Du mit dem Simson S50/S51 genau richtig. Diese Mopeds sind die meistgebauten Kleinkrafträder in Deutschland und nach wie vor sehr beliebt. Mit dem Führerschein der Klasse AM kannst du sogar bis zu 60 km/h schnell fahren. Das Modell S50/S51 ist deshalb so beliebt, weil es sehr robust und langlebig ist. Außerdem ist der Wartungsaufwand gering, was es zu einer kostengünstigen Option macht. Zudem sind die Mopeds leicht zu handhaben und nicht zu schwer zu fahren. So ist es auch für Anfänger leicht, sich an das Fahren mit dem Moped zu gewöhnen. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Simson S50/S51 Mopeds sehr umweltfreundlich sind. Aufgrund ihres geringen Kraftstoffverbrauchs schonen sie die Umwelt und schützen den Geldbeutel.
Führerscheinklasse B: Informationen und Erlaubnisse
Hast Du Fragen zur Führerscheinklasse B? Hier bekommst Du einige Informationen. Mit der Führerscheinklasse B darfst Du Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3.500 Kilogramm und einer Anhängelast bis zu 750 Kilogramm fahren. Diese Klasse ist die am häufigsten verwendete und erlaubt Dir das Fahren von Autos, Lieferwagen und sogar Wohnmobilen. Darüber hinaus kannst Du mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B auch land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, (Klein)Krafträder bis 45 km/h sowie Quads fahren. Da die Klassen AM und L in der Klasse B enthalten sind, musst Du hierfür keine zusätzliche Prüfung ablegen. Für bestimmte Fahrzeuge wird jedoch eine zusätzliche Fahrerlaubnis benötigt. Dazu zählen beispielsweise LKW über 3.500 Kilogramm, Busse und Anhänger über 750 Kilogramm.
Leichtkrafträder: Fahrzeuge für Stadtverkehr & Radwege
Du hast vielleicht schonmal von AM-Fahrzeugen gehört, die auch als Leichtkrafträder bekannt sind. Diese zweirädrigen und dreirädrigen Fahrzeuge können auf ebener Strecke bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h fahren. Sie sind besonders für die Verwendung im Stadtverkehr und auf Radwegen geeignet. Außerdem bieten sie eine gute Alternative zum öffentlichen Nahverkehr. Um diese Fahrzeuge nutzen zu können, musst du auf jeden Fall einen Führerschein der Klasse AM besitzen. Dieser kann ab 16 Jahren erworben werden und berechtigt dich, die Leichtkrafträder in der Öffentlichkeit zu fahren.
Zusammenfassung
Du darfst mit einem Führerschein Autos, Motorräder, Roller und manchmal auch leichte LKWs fahren, je nachdem, welchen Führerschein du hast. Wenn du den Führerschein Klasse B hast, darfst du nur Autos fahren. Wenn du den Führerschein Klasse A hast, darfst du Motorräder fahren. Und wenn du den Führerschein Klasse AM hast, darfst du Roller und Mopeds fahren.
Du darfst mit einem Führerschein nur Fahrzeuge fahren, die zu der Klasse des Führerscheins passen. Es ist wichtig, dass du die Klasse des Führerscheins kennst und aufpasst, dass du nicht ein Fahrzeug fährst, für das du nicht berechtigt bist. Am besten informierst du dich vorher, um sicherzustellen, dass du immer die richtige Klasse fährst. So kannst du sicher unterwegs sein und hast keine Probleme mit dem Gesetz.