Welches Motorrad kannst du mit Führerschein Klasse B fahren? – Alle Infos und Tipps!

Motorrad fahren mit Führerschein Klasse B

Du hast deinen Führerschein Klasse B und möchtest nun endlich dein Traummotorrad kaufen? Doch welches Motorrad darfst du denn mit deiner Führerschein-Klasse fahren? Keine Sorge, wir erklären dir, was erlaubt ist – und was nicht.

Mit deinem Führerschein der Klasse B darfst du alle Motorräder fahren, die eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h oder weniger haben. Diese Motorräder fallen unter die so genannten Leichtkrafträder. Wenn du ein stärkeres Motorrad fahren möchtest, musst du einen Führerschein der Klasse A machen.

Führerschein Klasse B: Mit 125 ccm Motorrad auf die Straße!

Du hast den Klasse-B-Führerschein und möchtest ein Motorrad fahren? Dann bist du hier genau richtig! Mit deinem Klasse B Führerschein kannst du A1 Motorräder und Leichtkrafträder bis zu 125 ccm fahren, ohne dafür eine umfassende Ausbildung absolvieren zu müssen. Um das zu ermöglichen, musst du lediglich mindestens vier theoretische und fünf praktische Fahrstunden zu je 90 Minuten absolvieren. Dann bist du bestens auf die Straße vorbereitet und kannst dir dein Traum-Motorrad zulegen.

Führerschein Klasse B: Lenken von Autos und Kleinbussen

Mit einem Führerschein der Klasse B kannst Du alle Kraftfahrzeuge fahren, die nicht zu den Klassen AM, A1, A2 und A gehören und die eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3500 kg haben. Dazu zählen zum Beispiel Autos, Kleinbusse und manche Kastenwagen. Wichtig zu beachten ist, dass sie nur zur Beförderung von acht Personen außer dem Fahrzeugführer gedacht sind. Mit einem Führerschein der Klasse B kannst Du also beispielsweise ein Auto oder einen Kleinbus lenken. Vorher musst Du allerdings eine theoretische und eine praktische Prüfung bestehen. Erst dann kannst Du die Klasse B erwerben.

Motorradfahren mit Autoführerschein: Jetzt ab Klasse A1 möglich!

Du hast dir ein Motorrad zugelegt und möchtest es auch mit deinem Autoführerschein fahren? Seit Ende 2019 ist das unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit deinem Autoführerschein darfst du leichte Krafträder der Klasse A1 fahren, bei denen der Hubraum nicht mehr als 125 Kubikzentimeter und die Motorleistung nicht mehr als 11 Kilowatt, also 15 PS beträgt. Im Gegensatz zum Autofahren besteht kein Mindestalter, um ein Kraftrad der Klasse A1 fahren zu dürfen. Hierfür musst du lediglich einen entsprechenden Führerschein und eine Prüfbescheinigung vorweisen.

Führerschein Klasse A1: Leichtes Kraftrad fahren ab 16

Mit dem Führerschein der Klasse A1 kannst Du ein Kraftrad fahren, das maximal 125 cm³ Hubraum hat, eine Motorleistung von bis zu 11 kW aufweist und ein Verhältnis aus Leistung und Leermasse von maximal 0,1 kW/kg aufweist. Die Klasse A1 erlaubt Dir, ein leichtes Kraftrad zu fahren, das auch als Motorroller oder Moped bezeichnet wird. Einige dieser Krafträder haben eine Automatik, aber die meisten müssen von Hand geschaltet werden. Um ein solches Kraftrad zu fahren, musst Du mindestens 16 Jahre alt sein und eine Fahrschule besuchen. Nachdem Du den Führerschein erworben hast, musst Du Dein Fahrzeug noch zulassen, bevor Du losfahren kannst.

Welche Motorräder kann ich mit einem Führerschein der Klasse B fahren?

Ergreife die Chance: Autos mit Handschalt- und Automatikgetriebe fahren mit Klasse B197

Du hast schon mal davon geträumt, Autos mit Handschalt- oder Automatikgetriebe zu fahren? Mit der Klasse B197 bist Du jetzt einen großen Schritt näher an deinem Traum! Seit dem 1421 ist die Klasse B197 einfacher zu erlangen – du darfst nun uneingeschränkt Autos mit Handschalt- und Automatikgetriebe im Inland und Ausland fahren. Deine Fahrausbildung und Prüfung findet auf einem Auto mit Automatikgetriebe statt, dennoch hast du durch die Klasse B197 die Möglichkeit, beides zu fahren. Mit der B197 hast du die Freiheit, deine Fahrkünste auf jeder Art von Auto auszuprobieren und deine Fahrtalente weiterzuentwickeln. Worauf wartest du also noch? Ergreife jetzt die Chance und mach dich auf den Weg zu deinem Traum!

Unterschied zwischen B196 und A1 Führerschein: Was Du wissen musst

Du fragst Dich, wo der Unterschied zwischen dem B196 und dem A1 Führerschein liegt? Auch wenn Du mit beiden Führerscheinklassen die gleichen Krafträder führen darfst, gibt es einige wesentliche Unterschiede.
Der erste Unterschied ist, dass Du für den B196 Führerschein noch nicht volljährig sein musst. Du kannst ihn ab 16 Jahren machen. Für den A1 Führerschein musst Du hingegen mindestens 17 Jahre alt sein.
Der zweite Unterschied besteht darin, dass Du für den B196 Führerschein keinen theoretischen und praktischen Fahrtest ablegen musst. Der A1 Führerschein hingegen besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Fahrtest.
Für den B196 Führerschein musst Du auch keine medizinische Untersuchung durchführen lassen, bei dem A1 Führerschein ist dies aber erforderlich.
Außerdem ist der B196 Führerschein nur für das Führen von Krafträdern mit einer Leistung von 11 kW (15 PS) und einem Hubraum von bis zu 125 cm³ gültig. Mit einem A1 Führerschein darfst Du hingegen auch leistungsstärkere Krafträder führen, nämlich solche mit einer Leistung bis zu 25 kW (34 PS) und einem Hubraum bis zu 125 cm³.
Zudem ist der B196 Führerschein nur begrenzt gültig. Nach einer bestimmten Zeit muss er verlängert werden. Der A1 Führerschein hingegen ist dauerhaft gültig.
Auch wenn sich anfangs die beiden Führerscheinklassen ähneln, gibt es also einige Unterschiede, die Du beachten solltest.

Fahre Motorrad mit Klasse-B- oder Klasse-3-Führerschein

Du möchtest mit einem Motorrad unterwegs sein, obwohl du nur den Führerschein der Klasse B oder Klasse 3 besitzt? Kein Problem. Ab sofort kannst du auch mit 125ccm-Motorrädern fahren. Allerdings musst du einige Auflagen beachten. Einige Voraussetzungen, die du erfüllen musst, sind z.B. dass du mindestens 24 Jahre alt bist, eine Mindestfahrpraxis von zwei Jahren nachweisen kannst, eine zusätzliche theoretische Prüfung ablegst und eine Ausnahmegenehmigung beantragst. Hast du alles erledigt, kannst du deine erste Motorradfahrt starten. Viel Spaß!

BE-Klasse: Führerschein für Anhänger > 3.500kg – C1E

Du hast eine Fahrerlaubnis der Klasse BE vor dem 01.01.2013 erworben? Dann kannst Du damit auch Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zG) von mehr als 3.500 kg ziehen – also eine Kombination aus Kraftfahrzeug und Anhänger der Klasse C1E. Dies wird mit der Schlüsselzahl 7906 dokumentiert. Wenn Du es also in die Klasse C1E schaffen möchtest, dann ist die BE-Klasse, die Du bereits hast, ein idealer Einstieg. Falls Du aber noch weitere Fahrzeuge, wie beispielsweise Busse oder Lastwagen, fahren möchtest, ist es ratsam, auch noch weitere Führerscheinklassen zu erwerben.

Führerschein der Klasse A: Fahre Motorräder, Trikes und Quads!

Der Führerschein der Klasse A unterscheidet sich von den anderen Motorrad-Führerscheinklassen vor allem dadurch, dass er der schwerste Führerschein für Motorräder ist. Er berechtigt zum Führen von Motorrädern, Trikes, Quads und anderen Kraftfahrzeugen mit mehr als 15 kW Leistung. Damit erhältst Du die Berechtigung, auf Deutschlands Straßen zu fahren.

Laut Statistik des Kraftfahrt-Bundesamts (KBA) betrug die Zahl der in Deutschland zugelassenen Krafträder im Jahr 2019 stolze 4,3 Millionen. Diese hohe Anzahl zeigt, dass Motorradfahren eine beliebte Freizeitbeschäftigung ist und viele Menschen die Freiheit und den Nervenkitzel auf zwei Rädern genießen möchten. Um sicher und verantwortungsbewusst unterwegs zu sein, ist es allerdings wichtig, dass Du die erforderlichen Führerscheinklassen besitzt.

Führerschein Klasse B: Jetzt Vespas bis 125 ccm fahren!

Du hast gerade deinen Autoführerschein Klasse B gemacht und möchtest jetzt eine Vespa fahren? Super Idee! Seit Januar 2020 kannst du mit deinem Führerschein auch Vespas bis zu 125 ccm fahren. Dafür musst du allerdings eine Erweiterung B196 beantragen und das Mindestalter von 25 Jahren erreicht haben. Mit einer Vespa bis 50 ccm kannst du aber auch schon ohne Erweiterung fahren. Lass dich also nicht von der neuen Regelung abhalten – dein Traum von einer Vespa ist greifbar nahe!

Motorradfahren mit Führerschein Klasse B

Fahrerlaubnis-Erweiterung Klasse B: Jetzt Motorrad/Roller fahren!

Seit Januar 2020 können Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) unter bestimmten Voraussetzungen auch Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum fahren. Diese Voraussetzungen sind in der Fahrerlaubnis-Erweiterung der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196 festgehalten. Um diese Erweiterung zu erhalten, müssen Interessierte eine theoretische und praktische Prüfung ablegen. Die theoretische Prüfung besteht aus einem Multiple-Choice-Test zu den Themen Verkehrsregeln, technisches Verständnis und Verkehrssicherheit. Die praktische Prüfung übernimmt die Fahrschule. Hier wird geprüft, ob man das Fahrzeug sicher und verkehrsgerecht beherrscht. Nach bestandener Prüfung erhält man eine neue Fahrerlaubnis, auf der die Erweiterung vermerkt ist. Wer den Führerschein der Klasse B bereits vor Januar 2020 erworben hat, kann die Erweiterung auch retroaktiv beantragen. Dann muss man allerdings nur die theoretische Prüfung absolvieren. Mit der Erweiterung kannst Du ab sofort Motorräder und Roller bis 125ccm fahren. Viel Spaß!

Fahren einer Vespa 125 mit B-Führerschein nach 5 Jahren

Wenn Du deinen Autoführerschein schon mindestens 5 Jahre hast und älter als 25 Jahre bist, kannst Du auch eine Vespa 125 fahren. Dafür benötigst Du allerdings eine Fahrerlaubnis der Klasse B (Pkw-Führerschein). Falls Du noch nicht 25 Jahre alt bist, musst Du leider noch warten, bis Du Deine Vespa 125 fahren kannst. Allerdings kannst Du schon jetzt üben und Deine Fahrtüchtigkeit überprüfen, um sicherzugehen, dass Du sicher fährst, wenn Du alt genug bist und die Fahrerlaubnis hast.

Autoführerschein Klasse B und C/CE – Fahrzeuge bis zu 3,5 Tonnen

Der Autoführerschein der Klasse B ermöglicht es Dir, Autos mit einer zulässigen Gesamtmasse von bis zu 3,5 Tonnen zu fahren. Dieser Führerschein ist für die meisten Menschen ausreichend, die ein Fahrzeug gebrauchen, um sich fortzubewegen. Er ist jedoch nicht geeignet, um größere Fahrzeuge wie Lastwagen oder Busse zu fahren. Wenn man ein Fahrzeug mit mehr als 3,5 Tonnen zulässiger Gesamtmasse fahren möchte, benötigt man den Autoführerschein der Klasse C oder CE. Dieser Führerschein ermöglicht es Dir, Fahrzeuge zu fahren, die eine zulässige Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen haben. Diese Führerscheine sind vor allem dann notwendig, wenn man LKWs, Busse oder Sattelzüge fahren möchte. Dazu ist ein spezielles Training notwendig, das vor allem auf die Sicherheit im Straßenverkehr ausgerichtet ist.

Fahren ab 16 Jahren mit einem 125ccm-Motorrad – Infos zum 125-Kubik-Führerschein

Du möchtest dir ein 125ccm-Motorrad anschaffen? Dann solltest du wissen, dass du in Deutschland bereits ab 16 Jahren damit fahren darfst, wenn du die entsprechende Fahrerlaubnis hast. Der sogenannte 125-Kubik-Führerschein gilt auch für Jugendliche. Damit bist du also bestens vorbereitet, wenn du dir ein 125ccm-Motorrad zulegen möchtest. Denk aber immer daran, dass du gesetzliche Vorschriften einhalten und sicher unterwegs sein musst.

Fahrerlaubnisklasse B für Zugkombination bis 4250kg

Du hast die Fahrerlaubnisklasse B und kannst somit eine Zugkombination mit einem zulässigen Gewicht von bis zu 4250kg fahren. Der Anhänger darf dabei ein zulässiges Gesamtgewicht von 750kg nicht überschreiten und das Zugfahrzeug muss ein Gewicht von höchstens 3500kg haben. Dieses Gespann kannst Du mit Deiner Fahrerlaubnisklasse B legal fahren.

Motorradfahren mit dem Autoführerschein: Fahrschule-Angebote prüfen!

Dafür ist ein spezielles Fahrtraining bei einer Fahrschule notwendig.

Du hast den Autoführerschein und willst ein Motorrad fahren? Kein Problem! Seit Anfang 2020 kannst du, als Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, nach dem Absolvieren einer speziellen Motorradfahrschulung auch Krafträder der Klasse A1 in Deutschland fahren. Das Fahrtraining kannst du bei einer Fahrschule in deiner Nähe absolvieren und mit etwas Glück gibt es sogar Sonderkonditionen, sodass du kostengünstig loslegen kannst. Es lohnt sich also gleich einmal nachzufragen.

Fahre Motorrad bis 125 ccm ohne Führerschein ab 2020

Ab dem 1. Januar 2020 brauchst du keinen Motorradführerschein mehr, um Maschinen bis 125 ccm fahren zu können. Denn es gibt eine neue Gesetzesänderung, die das ermöglicht. Allerdings sind ein paar Voraussetzungen zu erfüllen: Du musst mindestens 25 Jahre alt sein, einen Pkw-Führerschein haben, der mindestens 5 Jahre gültig ist, und eine Theorie- und Praxisausbildung absolvieren. Dazu gehören vier Doppelstunden Theorie-Unterricht und fünf Doppelstunden Praxis-Unterricht. Mit ein wenig Zeit und Anstrengung kannst du so zügig aufs Motorrad steigen.

125er-Führerschein: Kosten & Ausbildung beachten

Dir steht es bevor, einen 125er-Führerschein zu machen? Dann solltest Du Dich auf einiges gefasst machen. Die Kosten für den Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Meistens liegen sie zwischen 500 und 920 Euro. Zusätzlich kommt eine Gebühr von etwa 40 Euro für die Eintragung beim Amt hinzu. Bedenke aber auch, dass Du bei der Auswahl der Fahrschule nicht nur auf den Preis achten solltest, sondern auch auf eine gute Ausbildung. Nur wenn Du gut ausgebildet bist, kannst Du sicher und verantwortungsbewusst Auto fahren.

Anhänger fahren: Zulässige Gewichte & Sitzplätze beachten

Du musst beim Anhänger einiges beachten, wenn du ein Kraftfahrzeug mit einem Anhänger fährst. Der Anhänger darf eine zulässige Gesamtmasse von maximal 750 kg haben. Aber auch der Führer des Fahrzeugs muss aufpassen, denn das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs darf 3500 kg nicht überschreiten. Darüber hinaus ist es wichtig zu wissen, dass nicht mehr als 8 Sitze – inklusive des Fahrersitzes – im Fahrzeug vorhanden sein dürfen. Wenn der Anhänger schwerer als 750 kg ist, darf das zulässige Gesamtgewicht der Kombination jedoch nur maximal 3500 kg betragen.

Kosten für Führerschein: 1000-1700 € + Hochstufung 300-400 €

Kosten für den Führerschein – das ist ein wichtiges Thema, wenn man sich entscheidet, den Führerschein zu machen. Im Schnitt liegen die Kosten zwischen 1000 € und 1700 €. Wenn Du den Führerschein machen möchtest, solltest Du dich vorher genau über die Kosten informieren und auch einen Kostenvoranschlag bei der Fahrschule einholen. Du musst auch beachten, dass die Kosten für die reine Praxisprüfung bei einer Hochstufung (z.B. von A1 auf A2) zwischen 300 € und 400 € liegen. Es lohnt sich also, sich im Vorhinein genau über die Kosten zu informieren. Und Achtung: Nicht vergessen, auch eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist möglich.

Zusammenfassung

Du darfst mit einem Führerschein der Klasse B alles fahren, was als Leichtmotorrad (bis 125 Kubikzentimeter) oder als Moped (bis 50 Kubikzentimeter) zugelassen ist. Wenn du noch keine Erfahrung hast, empfehle ich dir, zuerst ein Leichtmotorrad zu wählen.

Du kannst mit deinem Führerschein Klasse B jedes Motorrad fahren, das maximal 125 Kubikzentimeter Hubraum hat und maximal 15 kW Leistung. Beachte jedoch, dass du im ersten Jahr nach Erhalt deines Führerscheins ein Motorrad mit max. 11 kW Leistung fahren darfst. Also, am besten überprüfst du vor dem Kauf eines Motorrads noch einmal deine Führerscheinbescheinigung.

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