Hallo zusammen,
ihr habt bestimmt schon einmal darüber nachgedacht, mit welchem Führerschein man 125ccm fahren darf. Vielleicht wollt ihr auch gerade ein Motorrad kaufen und fragt euch, welchen Führerschein ihr dafür benötigt. In diesem Text werdet ihr erfahren, welcher Führerschein für das Fahren von 125ccm nötig ist. Also, lasst uns loslegen und schauen, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein 125ccm Motorrad fahren zu dürfen.
Du brauchst den Führerschein A1, um ein Motorrad mit 125ccm fahren zu dürfen.
Führerscheininhaber können ab Januar 125er-Fahrzeuge fahren
Seit Januar 2020 haben über 130000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt, ihren Klasse B-Autoführerschein problemlos zu erweitern und 125er-Motorräder und -Roller zu fahren. Durch das neue Gesetz können Autofahrer nun ohne zusätzliche Prüfung ein zweites Fahrzeug steuern. Sogar Fahranfänger können von dieser Regelung profitieren, da sie nach einem erfolgreich abgeschlossenen Führerschein-Kurs ein 125er-Fahrzeug fahren dürfen. Ein großer Vorteil für alle, die sich für zwei- und dreirädrige Fahrzeuge interessieren.
Führerschein Klasse B: Mit Krad und Trike unterwegs
Du hast einen Pkw-Führerschein der Klasse B und möchtest gerne ein Kleinkraftrad fahren? Kein Problem! Dann darfst du jedes Krad mit einem Hubraum von bis zu 50 cm³ fahren. Aber auch wenn du deinen Führerschein zwischen dem 1. April 1980 und dem 18. Januar 2013 gemacht hast, hast du einen besonders großen Vorteil: Dann kannst du nämlich auch mit 3-Rädern unterwegs sein – also den sogenannten Trikes – die bis zu 15 kW leisten. Wichtig ist, dass du die Regeln des Straßenverkehrs beachtest und natürlich einen Helm trägst!
Führerschein Klasse B: Mit Autoführerschein zum Motorrad A1
Du hast den Führerschein Klasse B und möchtest gerne ein Motorrad der Klasse A1 fahren? Seit Anfang 2020 ist das kein Problem mehr. Mit dem Autoführerschein kannst du ganz einfach und kostengünstig auch Motorräder der Klasse A1 fahren. Dazu musst du nur eine theoretische und praktische Fahrerschulung absolvieren. In den Schulungen lernst du alles Wissenswerte über Motorradfahren und kannst dann nach bestandener Prüfung auch ein Kraftrad der Klasse A1 fahren. Also worauf wartest du? Hol dir dein Motorrad!
Führerschein Klasse B? Jetzt auch Leichtkrafträder fahren!
Du hast den Führerschein Klasse B und möchtest ein Leichtkraftrad fahren? Dann kannst du aufatmen: Damit darfst du das ohne großen Aufwand. Denn Klasse-B-Führerschein-Inhaber dürfen auch Leichtkrafträder, die zur Fahrzeugklasse AM zählen, fahren. Dazu gehören zum Beispiel motorisierte Zweiräder wie Mopeds und Roller mit einem maximalen Hubraum von 50 ccm und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h. Genau das Richtige, wenn du ein wenig mehr Mobilität suchst, als nur mit dem Füßen zu erreichen ist.
Fahre ein Motorrad mit dem Autoführerschein – Regeln & Vorschriften
Du träumst davon, ein Motorrad zu fahren? Kein Problem, denn mit dem Autoführerschein kannst Du ein Motorrad fahren – aber nur unter bestimmten Regeln. Du darfst maximal 45 km/h fahren, der Hubraum des Motors darf höchstens 50 ccm (Fremdzündungsmotoren) und 500 ccm (Selbstzündungsmotoren) betragen und die Höchstleistung darf 5,5 PS (4 kW) nicht überschreiten. Außerdem musst Du mindestens 21 Jahre alt sein und einen gültigen Führerschein besitzen. Wenn Du die Vorschriften einhältst, steht dem Motorradfahren nichts mehr im Weg. Genieße die Fahrt!
Führerschein Klasse 125: Ab 16 Jahren Motorrad fahren
Ab 16 Jahren kannst Du für ein Motorrad der Leistungsklasse 125cc Deinen Führerschein machen. Ein 125er Motorrad ist ein motorisiertes Zweirad, das einen leistungsstarken Motor mit einer Hubraumgröße von 125 ccm besitzt. Für ein solches Motorrad benötigst Du eine gesonderte Führerscheinklasse, die bei der Fahrschule erworben werden kann. Der Führerschein berechtigt Dich dann, ein 125er Motorrad auf öffentlichen Straßen zu fahren. Es ist jedoch ratsam, dass Du das Fahrzeug nur unter sicherer Aufsicht und nach einer ausführlichen Einweisung benutzt.
Führerschein Klasse B oder Klasse 3: Jetzt 125er fahren!
Du hast den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Super! Dann darfst Du jetzt auch Zweiräder fahren. Aber Achtung: Nicht jeder darf alles fahren. Neu ist die Regelung, dass Autofahrer*innen auch 125er pilotieren dürfen – allerdings mit einigen Auflagen. Die gilt es unbedingt zu beachten, damit Du sicher unterwegs bist. Informiere Dich am besten bei Deiner Fahrschule über die aktuellen Bestimmungen. Dann kannst Du bald mit Deinem 125er losdüsen und die Straßen unsicher machen!
125er-Führerschein der Klasse A1 – Erlebe Freiheit auf zwei Rädern!
Du möchtest gerne auf einem Motorrad unterwegs sein, aber bist noch nicht ganz 18 Jahre alt? Mit dem 125er-Führerschein der Klasse A1 kannst Du deinen Traum trotzdem verwirklichen! Dieser Führerschein berechtigt Dich dazu, Krafträder mit einem Hubraum bis zu 125 ccm zu fahren. Aber auch danach musst Du keinesfalls aufhören, denn wenn Du 18 Jahre alt bist, kannst Du den Führerschein der Klasse A2 machen und somit auf Motorräder mit einem Hubraum bis zu 500 ccm steigen. Also worauf wartest Du noch? Mach den 125er-Führerschein der Klasse A1 und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern!
Führerschein Klasse A1: Motorrad fahren mit bis zu 15 PS
Mit dem Führerschein der Klasse A1 darfst Du Motorräder, also auch Mopeds, fahren, die einen maximalen Hubraum von 125 Kubikzentimetern und eine Leistung von bis zu 11 kW (15 PS) haben. Außerdem darf das Fahrzeug ein Eigengewicht von nicht mehr als 110 Kilogramm haben, wenn es vollgetankt ist. Alles, was die Kriterien erfüllt, kannst Du mit Deinem Führerschein der Klasse A1 fahren – egal ob mit oder ohne Beiwagen.
B196 Führerschein: So kannst Du leistungsfähige Roller & Mopeds fahren
Hast Du einen B196 Führerschein, darfst Du also genauso wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1 Roller fahren. Allerdings gibt es einen entscheidenden Unterschied: Mit einem B196 Führerschein darfst Du auch Mopeds mit einem Hubraum über 125 cm³ und einer Motorleistung bis zu 25 kW (34 PS) fahren. Diese sind zwar nicht schneller als 45 km/h, aber dennoch etwas leistungsfähiger als Mopeds.
Außerdem ist es mit dem B196 Führerschein möglich, auf demselben Fahrzeug, sowohl als Fahrer*in als auch als Beifahrer*in zu sitzen. Mit der Fahrerlaubnisklasse A1 ist das nicht möglich.
Wenn Du also ein leistungsfähiges Moped oder Roller fahren möchtest, ist der B196 Führerschein die richtige Wahl für Dich. Ein A1 Führerschein reicht dafür nicht aus. Um den B196 Führerschein zu erlangen, musst Du einige Zusatzkurse besuchen. Diese sind aber nicht schwer und Du lernst viel Wissenswertes zu den Themen Fahrzeugtechnik und Verkehrssicherheit.
Hast Du Dir schon überlegt, welche Fahrerlaubnisklasse Du machen möchtest? Mit einem B196 Führerschein bist Du auf jeden Fall auf der sicheren Seite und kannst Deine Freiheit auf leistungsfähigen Zweirädern genießen.
Fahrzeugklasse B: L und M Zugmaschinen, Gesetze und Verkehrsregeln
In Klasse B sind nicht nur die Klassen L und M enthalten. Die Klasse L beinhaltet Zugmaschinen, die für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h nicht überschreiten. Diese Fahrzeuge dürfen in der Regel auch ohne Führerschein gefahren werden. Allerdings ist es wichtig, dass man die Verkehrsregeln beachtet und sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen hält. Man sollte sich daher stets über die geltenden Gesetze informieren, bevor man ein solches Fahrzeug benutzt.
Flexibel und schnell im Stadtverkehr unterwegs: E-Roller vs. E-Bike
Für mich macht die B196-Erweiterung nur Sinn, wenn man schnell und flexibel im Stadtverkehr unterwegs sein möchte. Ein E-Roller ist dafür die perfekte Lösung und kann Dich schnell mal zum Badesee oder Freibad bringen. Allerdings sind solche kleinen Teile meiner Meinung nach nicht wirklich tourentauglich. Schließlich ist es Dir nicht erlaubt, mit dem E-Roller auch aus Deutschland rauszufahren. Wenn Du also weiter weg fahren möchtest, ist ein E-Bike vielleicht eine bessere Wahl. Es ist mitunter zwar teurer, dafür kannst Du aber mit einem E-Bike auch mal längere Touren unternehmen.
B196 Führerschein – Kosten & Voraussetzungen
Der B196 Führerschein wird auch als 125er Führerschein bezeichnet. Er ermöglicht es Dir, ein Kraftrad mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ zu fahren. Damit kannst Du Dir ein Motorrad oder ein Leichtkraftrad zulegen und in Deiner Freizeit die Straßen unsicher machen. Doch bevor es so weit ist, musst Du erst einmal ein paar Hürden nehmen. Dazu gehört auch, dass Du einen B196 Führerschein machen musst.
Doch was kostet der Führerschein? Die Kosten variieren je nach Fahrschule und Region. Generell kann man jedoch sagen, dass die Kosten für einen 125er-Führerschein zwischen 500 und 920 Euro liegen. Zusätzlich fallen Gebühren für das Eintragen beim Amt an, die sich auf rund 40 Euro belaufen.
Insgesamt ist der B196 Führerschein also eine ziemlich teure Angelegenheit. Doch wenn Du einmal den Führerschein hast, bist Du in der Lage, Dir ein cooles Motorrad zuzulegen und ein neues Abenteuer zu erleben.
A1-Führerschein: Kosten & Tipps zur Geldersparnis
Du willst den A1-Führerschein machen? Dann solltest du mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen. Um Geld zu sparen, kann sich eine Kombination aus A1- und B-Führerschein lohnen. Es lohnt sich, bei verschiedenen Fahrschulen Preise zu vergleichen, damit du das günstigste Angebot findest. Ein weiterer Tipp ist, dass du versuchen kannst, deinen Führerschein in einem Paket mit dem Autokauf zu erhalten. Auch hier kannst du meistens einiges an Geld sparen.
VW e-Golf: Umweltfreundlich, modern & leistungsstark ab 14495 Euro
Die e-Golf von VW bietet eine Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h und eine Ladedauer von bis zu 3,0 Stunden. Ab 14495 Euro kannst Du Dir den Stromer leisten – ist eine Investition, die sich lohnt! Denn der e-Golf ist nicht nur ein umweltfreundlicher Fahrzeug, sondern dank des modernen Designs auch ein echter Blickfang. Mit seinem leistungsstarken Elektromotor ist der VW e-Golf besonders flink unterwegs und bietet eine sehr hohe Beschleunigung – wer also Wert auf Fahrspaß legt, ist hier genau richtig. Die niedrigen Energiekosten machen den e-Golf zu einem besonders wirtschaftlichen Auto.
Fahren ab 25 ohne Prüfung: Motorrad bis 125 ccm/15PS
Du hast ein Motorrad mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und 15 PS? Dann kannst Du Dich freuen, denn Du brauchst keine eigene Führerscheinprüfung mehr. Der Bundesrat hat hier eine neue Verordnung durchgewunken. Allerdings musst Du schon 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. So bist Du perfekt auf das Fahren auf einem Motorrad vorbereitet und kannst es ohne weitere Prüfungen in Angriff nehmen!
KTM 125 Duke: Sportlich und Preisgünstig – Kraftpaket mit 114 km/h
Platz 1: Die KTM 125 Duke ist der Österreicherin KTM 790 Duke sehr ähnlich. Die 125er ist mit einem Fahrwerkskonzept ausgestattet, das an die 790er angelehnt ist. Mit einem Leergewicht von 153 Kilogramm und einer Höchstgeschwindigkeit von 114 km/h ist sie ein echtes Kraftpaket. Außerdem ist sie sehr wendig und lässt sich dank ihrer kompakten Abmessungen leicht fahren. Damit ist sie das perfekte Motorrad für alle, die nach einem sportlichen und dennoch preisgünstigen Motorrad suchen.
Fahr mit Autoführerschein Leichtkraftrad der Klasse A1
Du hast deinen Autoführerschein in der Tasche und träumst schon lange davon, auch mal ein Leichtkraftrad zu fahren? Dann musst du jetzt nicht mehr die volle Ausbildung für die Klasse A1 machen, denn die Verordnung erlaubt es nun, dass du mit der Fahrerlaubnis der Klasse B (Autoführerschein) auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren kannst. Diese Leichtkrafträder haben eine Leistung von bis zu 11 KW und einen Hubraum von 125 cm³. Damit kannst du auf jeden Fall schon einmal einige coole Touren machen. Vergiss aber nicht, dass du immer einen entsprechenden Helm tragen musst! Genieße deine Fahrt und sei immer vorsichtig.
Erweitere Deine Fahrerlaubnis: Achte auf Automatikbeschränkung!
Du hast die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben und möchtest deine Fahrerlaubnis erweitern? Dann musst du auf eine Sache besonders achten: Leider gibt es eine Automatikbeschränkung, wenn du die aufbauenden Klassen BE, C1, C1E, C, D1, D1E, D oder DE erwerben möchtest. Das betrifft beispielsweise die Fahrerlaubnis für Lkw oder schwere Wohnmobile. Diese Beschränkung ist leider eine unerwünschte Folge der Neuregelung.
Fazit
Um ein 125ccm-Fahrzeug fahren zu dürfen, benötigst Du einen A1-Führerschein. Allerdings musst Du mindestens 16 Jahre alt sein, um einen solchen Führerschein zu beantragen.
Du brauchst einen A1-Führerschein, um ein Motorrad mit 125 ccm zu fahren. Also, wenn du ein 125ccm Motorrad fahren möchtest, solltest du dir einen A1-Führerschein besorgen.