Hey, du hast deinen Führerschein der Klasse B gemacht und willst jetzt wissen, was du damit alles fahren darfst? Keine Sorge, ich helfe dir! In diesem Artikel werden wir uns genau damit auseinandersetzen, was du mit deinem Führerschein der Klasse B fahren darfst. Lass uns also gleich loslegen!
Mit einem Führerschein Klasse B darfst du ein Fahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen fahren. Dazu gehören Autos, Kleintransporter und Kombinationsfahrzeuge (z.B. Auto mit Anhänger) mit bis zu 8 Sitzplätzen (inklusive dem Fahrersitz). Allerdings dürfen die Anhänger nicht schwerer als 750 kg sein und nicht mehr als die Hälfte des Gesamtgewichts des zu ziehenden Fahrzeugs ausmachen.
Führerschein Klasse B, L, M und C1 – Erlaubte Masse & Geschwindigkeit
In Klasse B kannst Du neben der Klasse L und M auch noch die Klasse C1 fahren. Damit darfst Du Fahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse von 3.500 kg bis 7.500 kg und einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h nutzen. Solltest Du ein Fahrzeug mit mehr als 7.500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren wollen, benötigst Du einen Führerschein Klasse C. Dieser berechtigt Dich dazu, Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 90 km/h und einem höheren Gewicht als 7.500 kg zu fahren.
Erweitere deinen Führerschein: Fahre 125er-Motorräder & -Roller!
Seit Januar 2020 können Autofahrer ihren Klasse B-Autoführerschein ohne Prüfung erweitern und 125er-Motorräder und -Roller fahren. Damit eröffnet sich eine komplett neue Welt des Motorradfahrens. Seither haben über 130000 Führerscheininhaber die Möglichkeit genutzt, ihren Führerschein auf ein 125er-Fahrzeug zu erweitern. Dabei müssen sie lediglich einige Voraussetzungen erfüllen und einige Formalitäten erledigen. Sobald die Prüfung abgeschlossen ist, hast du die Möglichkeit, Motorräder mit einem Hubraum bis 125ccm zu fahren. Dadurch kannst du die Freiheit der Straße genießen und deine Fahrkünste verbessern. Egal ob du ein erfahrener oder unerfahrener Autofahrer bist, mit einem erweiterten Führerschein kannst du spannende Abenteuer erleben!
Führerschein machen: Alle Voraussetzungen & Infos
Du willst bald deinen Führerschein machen? Dann ist es wichtig, dass du weißt, welche Voraussetzungen dafür nötig sind. Laut Gesetzgeber musst du mindestens 16 Jahre alt sein, um deinen Führerschein zu machen. Allerdings kannst du schon ein halbes Jahr vor deinem 16. Geburtstag mit der Fahrschule beginnen. Dafür musst du aber noch einen Erste-Hilfe-Kurs sowie einen Sehtest absolvieren. Außerdem muss dein Führerscheinantrag in einem persönlichen Gespräch beim Straßenverkehrsamt gestellt werden. Dazu musst du deinen Personalausweis vorlegen und dein Geburtsdatum bestätigen. Wenn du alle diese Voraussetzungen erfüllst, steht dem Führerschein nichts mehr im Wege. Also, worauf wartest du noch? Los geht’s!
Führerschein Klasse B? Jetzt Vespa Primavera 125 fahren!
Du hast einen Führerschein der Klasse B und möchtest gerne eine große Vespa fahren? Seit dem 1. Januar 2020 ist das jetzt möglich! Du kannst jetzt die Vespa mit einem Hubraum von bis zu 125 Kubikzentimetern fahren. Wenn du dir eine solche Vespa kaufen möchtest, dann schau dir die Primavera Angebote an. Hier bekommst du tolle Vespa Primavera 125 zu einem günstigen Preis. Also worauf wartest du noch? Hole dir deine Vespa und erlebe die Freiheit auf zwei Rädern.
125er-Maschine: Perfekt für Einsteiger in die Motorradwelt
Eine 125er-Maschine gehört in die Fahrzeugklasse der Leichtkrafträder. Da der Hubraum hier auf 125ccm begrenzt ist, ist die Motorleistung niedriger als bei anderen Motorrädern. Dadurch ist auch die bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit deutlich geringer als bei anderen Modellen. Für Einsteiger ist es deshalb ein perfekter Einstieg in die Welt der Motorräder. Sie sind leicht zu handhaben und bieten ein Gefühl der Sicherheit, weil man aufgrund der geringen Leistung nicht schnell in Gefahr gerät.
Unterschied B196 und A1 Führerschein: Alles über 15 ½ Jahre
Du fragst dich, was der Unterschied zwischen dem B196 Führerschein und dem A1 Führerschein ist? Nun, mit dem B196 Führerschein darfst Du genau dieselben Kraftfahrzeuge wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1 führen. Dies beinhaltet Motorräder, deren Hubraum maximal 125 cm³, die eine maximale Motorleistung von 11 kW (15 PS) und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h erbringen. Im Gegensatz zur Fahrerlaubnisklasse A1, die ein Mindestalter von 16 Jahren voraussetzt, kannst du bereits ab 15 ½ Jahren die B196 Erweiterung machen.
Außerdem ist es wichtig zu wissen, dass das Führen des Kraftfahrzeugs nur dann erlaubt ist, wenn Du von einer Person begleitet wirst, die mindestens 18 Jahre alt und über eine gültige Fahrerlaubnis der Klasse A oder B verfügt. Diese Person muss auch eine Sichtverbindung zu Dir haben und Dich direkt beobachten können. Sie darf kein anderes Fahrzeug lenken, da sie sich nicht auf zwei Fahrzeugen gleichzeitig konzentrieren kann. Zudem muss die Begleitperson eine Vollmacht vom Erziehungsberechtigten des Fahrers vorlegen.
B196 Führerschein: Vergleichen und Geld sparen
Du hast es vor Dir, den B196 Führerschein zu machen? Dann solltest Du unbedingt auf die Kosten achten. Die Kosten für diesen Führerschein variieren je nach Fahrschule und Region. Grundsätzlich kannst Du jedoch mit Kosten zwischen 500 und 920 Euro rechnen. Zusätzlich kommt eine Gebühr von ca. 40 Euro durch das Eintragen beim zuständigen Amt dazu. Am besten ist es, vorab verschiedene Fahrschulen zu vergleichen, um das günstigste Angebot zu erhalten. So sparst Du viel Geld.
Führerschein Klasse B & Klasse 3: Jetzt auch 125ccm-Zweiräder fahren!
Du hast den Führerschein der Klasse B oder sogar die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Glückwunsch! Dann kannst Du jetzt auch Zweiräder wie Motorräder und Mopeds fahren. Aber nicht jeder darf alles fahren: Neu ist, dass Autofahrer, die den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis haben, jetzt auch 125ccm-Zweiräder pilotieren dürfen. Das ist natürlich nur unter bestimmten Auflagen möglich. Zum Beispiel muss man mindestens 18 Jahre alt sein und ein Aufbauseminar besuchen. Eine schriftliche Prüfung und eine praktische Prüfung müssen dann noch absolviert werden. Und schon kannst Du losradeln.
Autoführerschein: Klassen B, C, D und mehr
Aktuell ermöglicht der Autoführerschein der Klasse B das Fahren von Kraftfahrzeugen bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von 3,5 Tonnen. Allerdings gibt es auch weitere Klassen, die spezielle Fahrzeuge erlauben. Mit dem Führerschein der Klasse C kannst Du beispielsweise LKWs über 3,5 t fahren, während der Führerschein der Klasse D Busse über 3,5 t ermöglicht. Die verschiedenen Klassen des Autoführerscheins unterscheiden sich hinsichtlich der Fahrzeuggröße, des Hubraums und der zulässigen Gesamtmasse. Allerdings ist es auch möglich, einen Führerschein für mehrere Klassen zu erwerben, sodass Du mehrere Fahrzeugtypen fahren darfst.
Führerschein: Was findest Du in jedem Feld?
Weißt Du, was Du auf Deinem Führerschein alles findest? Im Feld 4b steht wann Dein Führerschein abläuft. In Feld 5 findest Du die Nummer Deines Führerscheins. Auf der Vorderseite von Feld 9 kannst Du die Klassen sehen, für die Du eine Fahrerlaubnis hast. Auf der Rückseite stehen Dir alle Klassen zur Verfügung, mit denen Du fahren darfst. Außerdem kannst Du auf Deinem Führerschein Dein Geburtsdatum und Deinen Namen sehen. Es ist wichtig, dass Du immer Deinen Führerschein bei Dir hast, wenn Du Auto fährst.
Fahren mit 16 Jahren: Alles über den 125-Kubik-Führerschein
Du überlegst Dir, mit 16 Jahren ein 125ccm-Motorrad zu fahren? Dann solltest Du wissen, dass Du in Deutschland mit 16 Jahren bereits ein Motorrad mit 125ccm fahren darfst, wenn Du die richtige Fahrerlaubnis besitzt. Der 125-Kubik-Führerschein ist dafür eine sehr beliebte Option. Um dafür in Frage zu kommen, müssen Jugendliche eine Prüfung bestehen. Dies ist ein sehr wichtiger Schritt, um sicherzustellen, dass sie die Straßenverkehrsregeln verstehen und die Fahrt immer angemessen und sicher durchführen. Auch wenn man mit 16 Jahren bereits ein 125ccm-Motorrad fahren darf, ist es wichtig, dass man noch nicht alleine fahren darf und stets in Begleitung eines Erwachsenen ist.
Führerschein Klasse B – Mit Klasse L Schlepper fahren
Du hast den Führerschein Klasse B? Dann hast du auch automatisch die Klasse L! Damit darfst du Schlepper bis zu einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fahren. Da die Klasse B die Klasse L einschließt, erhältst du automatisch die Berechtigung zum Führen der Schlepper. Somit kannst du legal auf den Landstraßen unterwegs sein. Achte aber darauf, dass du die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreitest. So kannst du sicher und rechtlich einwandfrei dein Ziel erreichen.
Führerschein-Vorschriften: Ab 2023 Änderungen & Neuerungen
Du hast schon davon gehört, dass sich an den Führerschein-Vorschriften einiges ändern wird? Ab 2023 kannst du dich auf ein paar Veränderungen gefasst machen. Bisher lag die zulässige Gesamtmasse von Fahrzeugen der Führerscheinklasse B bei 3,5 Tonnen. Das wird sich aber bald ändern, denn die Gewichtsgrenze wird auf 4,25 Tonnen erhöht. Damit ist es zukünftig erlaubt, schwerere Fahrzeuge als bislang zu führen. Ebenfalls wird es in Zukunft eine Ausbildungspflicht für Taxifahrer geben. Darüber hinaus wird es für die Führerscheinklasse B eine verpflichtende Prüfung geben, die alle fünf Jahre abgelegt werden muss.
Neue Regeln ab 2023: Elektrofahrzeuge, 49-Euro-Ticket und mehr
2023 steht vor der Tür und damit kommen auch neue Regeln für Autofahrende. Die Bundesregierung hat einen Umweltbonus für Elektrofahrzeuge beschlossen, mit dem die Anschaffungskosten für E-Autos gesenkt werden sollen. Außerdem können Autofahrer ab dem kommenden Jahr das 49-Euro-Ticket in Anspruch nehmen. Dabei handelt es sich um ein Fahrticket, das die Nutzung von Bahn, Bus und Tram im gesamten Bundesgebiet für ein Jahr ermöglicht.
Eine weitere Änderung betrifft den Führerschein: Ab 2023 kann man den alten Führerschein gegen einen neuen tauschen, der eine Chipkarte ist. Außerdem wird in vielen Bundesländern die Legalisierung von Cannabis diskutiert. Ob und wann das geschehen wird, ist noch unklar.
Damit Du immer auf dem Laufenden bist, solltest Du Dir regelmäßig die Änderungen durchlesen, die die Bundesregierung beschlossen hat. So bist Du immer informiert und kannst diese Neuerungen auch in Deinem Alltag umsetzen.
Klasse B197: Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren
Am 1421 wurde die Klasse B durch die einfacher zu erlangende Klasse B mit Schlüsselzahl 197 (B197) ersetzt. Damit erhältst Du die Möglichkeit, sowohl Fahrzeuge mit Handschaltung als auch Automatikgetriebe uneingeschränkt im In- und Ausland zu fahren. Bei der Fahrausbildung und der Fahrprüfung wird dann jedoch ein Auto mit Automatikgetriebe zur Verfügung gestellt. Daher empfehlen wir Dir, auch schon vor der Prüfung solche Fahrzeuge zu benutzen, um den Umgang mit der Automatik zu üben und zu vertiefen.
Fahrerlaubnis Klasse 3: Fahren von Kfz bis 7,5t & Anhänger bis 11t
Du als Besitzer einer Fahrerlaubnis der Klasse 3 bist dazu befugt, Kfz mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 7,5 t zu führen. Zudem kannst Du Gespanne mit drei Achsen fahren und mit der entsprechenden Schlüsselnummer einachsige Anhänger von bis zu 11 t an Zugfahrzeuge anhängen. Damit kannst Du eine Vielzahl an Aufgaben erfolgreich erledigen. Die Fahrerlaubnis der Klasse 3 ist eine sehr interessante Möglichkeit, um zu der gewünschten Zielgruppe zu gelangen.
Führerschein C1 mit Zusatz 171 – Alles zur gültigen Kfz-Klasse D
Du hast eine Frage zum Führerschein C1 mit Zusatz 171? Dann können wir Dir helfen! Dieser Zusatz ist in Deutschland gültig und erlaubt Dir, Kfz der Klasse D zu fahren, die nicht mehr als 7,5 Tonnen wiegen und keine Personen befördern. Damit kannst Du schwere Lkw oder Busse fahren. Ein C1-Führerschein mit 171-Zusatz ist also eine sinnvolle Erweiterung, wenn Du in der Logistik- oder Transportbranche tätig sein möchtest.
Führerschein Klasse 3 zu A1 umtauschen: Infos zur Weiterbildung
Du hast noch den alten Führerschein Klasse 3, aber möchtest jetzt auch Leichtkrafträder der Klasse A1 fahren? Dann musst du deinen Führerschein umtauschen. Mit der Klasse A1 darfst du Leichtkrafträder mit maximal 125 ccm Hubraum und 11 kW Motorleistung fahren. Allerdings ist zu beachten, dass du zum Fahren von Leichtkrafträdern ein Mindestalter von 16 Jahren hast. Außerdem ist es notwendig, dass du eine entsprechende Weiterbildung absolviert hast. Diese erfolgt in der Regel beim Fahrlehrer. Danach kannst du das Fahren auf Leichtkrafträdern genießen.
Fahren mit Zugkombination: Klasse B & max 4250 kg
Du hast die Fahrerlaubnisklasse B? Dann kannst du eine Zugkombination fahren, die max 4250 kg zulässige Gesamtmasse hat. Das Zugfahrzeug darf dabei max 3500 kg zulässige Gesamtmasse haben, der Anhänger max 750 kg. Allerdings musst du beachten, dass das Fahren mit einer solchen Zugkombination strengere Vorschriften und Regeln mit sich bringt, als wenn du nur das Zugfahrzeug allein fährst. Auch solltest du aufpassen, dass die Gesamtmasse von 4250 kg nicht überschritten wird.
Führerschein Klasse B: Ab 25 Jahren Motorroller fahren!
Du hast deinen Führerschein der Klasse B schon seit fünf Jahren und möchtest jetzt einen Motorroller fahren? Dann kannst du dich freuen, denn ab sofort musst du keine eigene Führerscheinprüfung mehr ablegen, um einen Roller mit einem Hubraum bis 125 Kubikzentimeter und einer Leistung von 15 PS zu fahren. Das hat der Bundesrat gerade in einer neuen Verordnung durchgeführt. Allerdings musst du mindestens 25 Jahre alt sein und bereits seit fünf Jahren einen Führerschein der Klasse B haben. Also viel Spaß und viel Erfolg bei deiner neuen Fahrweise!
Schlussworte
Mit einem Führerschein der Klasse B darfst du Personenkraftwagen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen, einschließlich Anhänger, fahren. Ein Anhänger darf allerdings nicht schwerer als 750 kg sein. Außerdem darfst du Fahrzeuge der Klasse B für die berufliche Nutzung einsetzen, solange die zulässige Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt.
Du darfst mit deinem Führerschein Klasse B vieles fahren, aber es gibt bestimmte Fahrzeuge, die du nicht fahren darfst. Es lohnt sich, die Rahmenbedingungen zu kennen, bevor du losfährst, damit du nicht in Schwierigkeiten gerätst.