Welche Rollersorten du mit einem Autoführerschein fahren darfst – Die wichtigsten Infos!

Rollerfahren mit dem Autoführerschein erlaubt

Na, du hast einen Autoführerschein und möchtest gerne einen Roller fahren? Dann bist du hier genau richtig! In diesem Artikel erfährst du, welche Roller du mit deinem Autoführerschein fahren darfst. Lass uns loslegen!

Mit einem Autoführerschein darfst Du einen Motorroller fahren, der eine Hubraumgröße von bis zu 50 Kubikzentimetern hat. Es gibt auch einige Roller, die mehr als 50 Kubikzentimetern Hubraum haben. Diese kannst Du aber nur fahren, wenn Du einen Führerschein der Klasse AM besitzt.

Fahre Leichtkrafträder mit Klasse AM mit Führerschein B

Du hast einen Auto-Führerschein der Klasse B? Dann darfst du auch Leichtkrafträder der Fahrzeugklasse AM fahren. Hierzu gehören zum Beispiel Mopeds und Roller, die höchstens einen Hubraum von 50 ccm und eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h haben. Damit darfst du auch auf öffentlichen Straßen unterwegs sein. Allerdings musst du einige Regeln beachten. Zum Beispiel ist es wichtig, dass du immer einen Helm trägst und eine Versicherung für dein Gefährt abschließt. So bist du auf der sicheren Seite!

Erweitere Deine Fahrerlaubnis jetzt – Fahr 125er-Motorrad/Roller ohne Prüfung!

Seit Januar 2020 hast Du, als Inhaber eines Klasse B-Autoführerscheins, die Möglichkeit, Deine Fahrerlaubnis zu erweitern und ein 125er-Motorrad oder -Roller zu fahren – und das ohne eine erneute Prüfung ablegen zu müssen. Seitdem haben bereits mehr als 130000 Autofahrer diese Chance genutzt und können nun auch auf zwei Rädern die Straßen unsicher machen. Dabei musst Du nur einige Voraussetzungen erfüllen, wie beispielsweise ein Mindestalter von 18 Jahren sowie mindestens ein Jahr Fahrpraxis mit Deinem Autoführerschein haben. Nach Erfüllung dieser Kriterien kannst Du Deine Erlaubnis bequem online erweitern lassen und schon bald auf zwei Rädern losfahren.

Fahren ab 21 Jahren mit Klasse B: Piaggio MP3 & Peugeot Metropolis

Du besitzt eine Fahrerlaubnis der Klasse B und bist schon 21 Jahre alt? Dann darfst Du im Inland auch Dreiräder mit mehr als 15 kW / 24 PS fahren. Zum Beispiel die beliebten Piaggio MP3-Modelle oder die Peugeot Metropolis. Die Piaggio-Modelle kommen dabei mit 39 PS und die Peugeot Metropolis sogar mit 36 PS auf die Straße. Damit kannst Du garantiert Spaß haben!

Fahrspaß für Autofahrer: Jetzt Leichtkrafträder fahren!

Toll, dass es seit Anfang des Jahres 2020 noch mehr Möglichkeiten gibt, um ein Motorrad oder einen Roller zu fahren. Autofahrer, die mindestens 25 Jahre alt und seit 5 Jahren den Pkw-Führerschein der Klasse B in der Tasche haben, können sich jetzt auch ein Leichtkraftrad zulegen. Diese Fahrzeuge haben einen Hubraum bis 125 cm³ und eine Leistung von maximal 15 PS. Also, wer bisher nicht in den Genuss eines Motorrads oder Rollers kam, kann jetzt endlich auf den Asphalt drücken. Viel Spaß beim Cruisen!

Roller mit Autoführerschein fahren

Kleinkrafträder: Schnell, Zuverlässig & Kostengünstig

Kleinkrafträder sind eine beliebte Fortbewegungsmöglichkeit. Dazu zählen Mopeds, Roller, Mokicks und Mofas. Für alle diese Fortbewegungsmittel gilt, dass sie eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h, einen maximalen Hubraum von 50 cm3 oder eine maximale Leistung von 4 kW (6 PS) nicht überschreiten dürfen. Mit den Kleinkrafträdern kannst Du zuverlässig, sicher und vor allem schnell dein Ziel erreichen. Obwohl die Geschwindigkeit auf 45 km/h begrenzt ist, kannst Du mit der richtigen Technik dennoch flott unterwegs sein. Zudem ist der Kraftstoffverbrauch deutlich geringer als bei einem Auto und somit auch die Kosten für den Kraftstoff. Außerdem ist auch die Wartung und Pflege der Kleinkrafträder sehr einfach und preiswert.

125er Motorrad: Cruisen bis zu 115 km/h ohne Motorrad

Du möchtest mit deiner 125er auch mal über die Landstraßen cruisen? Kein Problem! Mit der Leistung und der Höchstgeschwindigkeit kannst du bis zu 110-115 km/h erreichen. Damit kannst du unbesorgt auf die Straße außerhalb deiner Stadt fahren. Und das Beste ist, dass du dafür nicht einmal ein richtiges Motorrad brauchst!

Führerscheinklasse A1: Fahren von Zweirädern und Dreirädern erlaubt

Du bist Besitzer eines Führerscheins der Klasse A1? Dann bist du berechtigt, Zweiräder mit einem Hubraum von maximal 125 cm³ und einer Leistung bis zu 11 KW, sowie Dreiräder mit einer Höchstleistung von 15 KW und einem Verhältnis von Leistung und Gewicht von maximal 0,1 kW/kg zu fahren. Es ist wichtig, dass du dich an die vorgegebenen Richtlinien hältst, um eine sichere Fahrt zu garantieren.

A1 oder B196 Führerschein? Entscheide richtig!

Keine Frage, mit dem richtigen Führerschein kommst Du schnell und sicher ans Ziel. Aber welcher Führerschein ist der richtige für Dich? Hast Du schon mal von dem B196 Führerschein gehört? Wenn Du mit einem Kraftrad fahren möchtest, hast Du die Wahl zwischen der Fahrerlaubnisklasse A1 und der B196 Erweiterung. Beide erlauben Dir, leichte Motorräder zu fahren. Aber was sind die Unterschiede?

Mit der B196 Erweiterung darfst Du genau die gleichen Kraftfahrzeuge fahren wie mit der Fahrerlaubnisklasse A1. Diese Fahrzeuge sind Krafträder mit einem Hubraum von höchstens 125 cm³ und einer maximalen Motorleistung von 11 kW (15 PS). Außerdem kannst Du mit der B196 Erweiterung auch leichtere Fahrzeuge als Krafträder fahren, die eine Hubraum von über 125 cm³ und eine Leistung von bis zu 15 kW (20 PS) haben. Wenn Du ein leichteres Kraftrad fahren möchtest, ist die B196 Erweiterung also die richtige Wahl.

Wenn Du Dir unsicher bist, welche Klasse für Dich am besten geeignet ist, kannst Du Dich auch gerne an ein Führerschein-Beratungszentrum wenden. Dort beraten sie Dich gerne und helfen Dir, den richtigen Führerschein zu finden.

Führerschein Klasse B: Fahre Autos, Busse & Anhänger bis 3500kg

Du hast die Möglichkeit, mit dem Führerschein der Klasse B Kraftfahrzeuge zu fahren. Dazu gehören Autos, Busse und Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg. Mit dem Führerschein kannst du Personen, die nicht mehr als acht Personen, ausschließlich den Fahrzeugführer, befördern. Beachte jedoch, dass es Ausnahmen von der Klasse B gibt, wie zum Beispiel Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A. Mit dem Führerschein der Klasse B kannst du also z.B. ein kleines Auto steuern. Ein größeres Auto, ein Wohnmobil oder ein LKW der Klasse C darfst du jedoch nur mit einer entsprechenden Zusatzqualifikation fahren.

125ccm-Motorrad: Fahren ab 16 Jahren mit Führerschein möglich

Du willst dir dein erstes 125ccm-Motorrad zulegen? Dann solltest du wissen, dass du in Deutschland bereits ab 16 Jahren ein Motorrad mit 125 Kubikzentimetern fahren darfst – vorausgesetzt, du hast die dafür notwendige Fahrerlaubnis. Der 125-Kubik-Führerschein ist also auch für Jugendliche zugelassen. Allerdings musst du beachten, dass du noch nicht alle Motorräder mit 125 Kubikzentimetern fahren darfst. Für einige Modelle benötigst du eine entsprechende Fahrerlaubnis. Zudem ist es wichtig, dass du über eine ausreichende Motorradversicherung verfügst. Es empfiehlt sich also, vor dem Kauf eines 125ccm-Motorrads alle wichtigen Informationen einzuholen. Dann kannst du sicher und entspannt in den Fahrspaß starten!

 Autoführerschein-Roller fahren

Fahr mit einer Vespa ab 16 Jahren in Deutschland

Mit einer Vespa mit 125 ccm und einer Nennleistung bis 11 kW kannst Du ab 16 Jahren in Deutschland fahren. Für den Führerschein der Klasse A1 musst Du 1000 Euro einplanen. Damit ist die Vespa ein gutes Geschenk für junge Leute, die in der Lage sind, ein Fahrzeug mit einer solchen Leistung zu handhaben. Der Führerschein der Klasse A1 ermöglicht Dir aber nicht nur das Fahren von Vespas, sondern auch das Fahren von Leichtkrafträdern mit einer Leistung bis 25 kW und einem Hubraum bis 125 ccm. Dieser Führerschein ist ein guter Einstieg in die Welt des Motorradfahrens.

Neue Regelung: Jetzt mit PKW-Führerschein 125er Roller fahren

Es ist endlich soweit: Die neue Regelung der Politik ist in Kraft! Wir freuen uns riesig, dass wir nun mit unserem PKW-Führerschein 125er Roller fahren dürfen. Bisher war es nur möglich, mit einer bestimmten Klasse von Motorrädern zu fahren. Ab heute kannst Du also auch mit einem 125er Roller losdüsen. Damit gibt es noch mehr Möglichkeiten, um deinen Alltag flexibler zu gestalten. Du hast einen weiteren Vorteil, denn du musst auch keinen Führerschein für Motorräder machen. Also, worauf wartest Du noch? Zeit, sich aufs Motorrad zu schwingen und loszufahren!

A1-Führerscheininhaber können ab Januar 2013 auf deutschen Autobahnen fahren

Ab Januar 2013 entfällt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h bei Fahrern mit der Führerscheinklasse A1. Damit hast Du als Inhaber der Fahrerlaubnis A1 die Möglichkeit, auf Deutschen Autobahnen zu fahren, ohne an ein Tempolimit gebunden zu sein. Doch beachte bitte, dass auch bei der Klasse A1 die allgemeinen Verkehrsregeln immer noch gelten. Achte deshalb immer auf Deine Umgebung, sei vorausschauend unterwegs und achte auf die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer!

Führerschein der Klasse B: Jetzt mit E-Scooter bis zu 60 km/h fahren

Du hast den Führerschein der Klasse B und möchtest auf einem E-Scooter mit einer maximalen Dauerleistung von 4 KW (6 PS) schneller als 45 km/h fahren? Dann kannst du jetzt aufatmen, denn es wurde beschlossen, dass E-Scooter mit der im Führerschein der Klasse B enthaltenen Klasse AM nun auf bis zu 60 km/h angehoben werden dürfen. Damit kannst du jetzt beschleunigen und die vielen Vorteile eines E-Scooters voll auskosten.

Führerschein ab 16 Jahren: Kleinkraftrad & Leichtkraftrad

Ab 16 Jahren kannst Du den Führerschein für ein Kleinkraftrad machen. Damit kannst Du Roller und Mopeds bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h fahren. Wenn Du 17 Jahre alt bist, kannst Du auch den Leichtkraftradführerschein machen. Damit kannst Du Motorräder bis zu 80 km/h fahren. Mit dem Kleinkraftradführerschein kannst Du dann auch allein fahren, ohne dass Dir jemand zur Seite steht. Es ist also eine sehr gute Möglichkeit, wenn Du bereits ab 16 Jahren erste Erfahrungen im Motorradfahren sammeln möchtest.

Führerschein Klasse B: Motorrad/Roller bis 125 ccm fahren

Seit Januar 2020 hast Du als Inhaber des Pkw-Führerscheins (Klasse B) die Möglichkeit, unter bestimmten Voraussetzungen Motorräder und Roller bis 125 ccm Hubraum zu fahren. Dafür musst Du normalerweise die Führerscheinklasse A1 besitzen. Diese Fahrerlaubnis-Erweiterung nennt sich im Amtsdeutsch Schlüsselzahl 196. Dazu musst Du eine Motorrad-Grundausbildung absolvieren, die bei einer Fahrschule Deiner Wahl stattfindet. Hier lernst Du die grundlegenden Verkehrsregeln und praktische Fähigkeiten, die Du zum Fahren eines Motorrads oder Rollers benötigst. Nach bestandener Prüfung erhältst Du ein Zertifikat, das Du bei der Führerscheinstelle vorlegen musst, um die Erweiterung zu beantragen. Mit dieser Erweiterung kannst Du dann mit einem Motorrad oder einem Roller bis 125 ccm Hubraum losfahren.

Kosten für B196 Führerschein: 500-920 Euro + Gebühr

Du hast den Traum, dir einen 125er-Führerschein zu holen und endlich auf zwei Rädern durch die Gegend zu düsen? Bei der Kostenfrage bist du unsicher? Kein Problem, wir erklären dir, was du für deinen B196 Führerschein ungefähr ausgeben musst. In der Regel liegen die Kosten zwischen 500 und 920 Euro. Dazu kommt noch eine Gebühr von ca. 40 Euro, die du beim Amt bezahlen musst. Je nach Fahrschule und Region können die Kosten allerdings auch etwas höher oder niedriger ausfallen. Es lohnt sich also, vor der Anmeldung verschiedene Fahrschulen zu vergleichen.

A1-Führerschein machen: Kosten sparen!

Du hast vor, einen A1-Führerschein zu machen? Dann solltest du wissen, dass du im Durchschnitt mit Kosten zwischen 1000 und 2000 Euro rechnen musst. Um Geld zu sparen, kann es sich lohnen, den A1-Führerschein gleichzeitig mit der Klasse B (Pkw-Führerschein) zu machen. Ein weiterer Tipp, um Kosten zu sparen, ist es, die verschiedenen Fahrschulen miteinander zu vergleichen, um das günstigste Angebot zu finden. Auch solltest du darauf achten, ob Fahrschulen spezielle Rabatte anbieten, z.B. für Schüler oder Studenten.

Gesetzliche Höchstgeschwindigkeit beim Testen eines 125 ccm Rollers

Du willst einen 125 ccm Roller testen, aber weißt nicht, wie schnell du fahren darfst? Keine Sorge! Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass du die maximale Geschwindigkeit bei einer Testfahrt nicht überschreiten solltest. Der zulässige Höchstwert liegt bei 110 km/h. Damit ist es möglich, dass du den Roller auf seine Beschaffenheit und Leistungsfähigkeit hin testen kannst, ohne Risiken einzugehen. So kannst du sicher sein, dass du und andere Verkehrsteilnehmer während des Testes nicht gefährdet werden und du die volle Leistung des Rollers ausprobieren kannst.

Führerschein/Klasse B/3: Jetzt auch Motorradfahren!

Hast du den Führerschein der Klasse B oder die Klasse-3-Fahrerlaubnis? Dann kannst du jetzt auch Zweiräder fahren! Allerdings gilt es einige Regeln zu beachten. Neu ist die Regel, dass Autofahrer, die eine Fahrerlaubnis der Klasse B oder 3 besitzen, nun auch Motorräder mit einer Hubraumgröße bis 125 cm³ fahren dürfen. Aber auch hier gibt es einige Auflagen zu beachten. Damit du dich sicher auf dem Motorrad bewegst, solltest du dir unbedingt eine Weiterbildung zur Fahrsicherheit machen. Außerdem musst du einen besonderen Aufkleber an deinem Motorrad anbringen, der deine Zulassung als Fahrer bestätigt. Den Aufkleber bekommst du bei der zuständigen Führerscheinstelle. So bist du immer sicher unterwegs!

Zusammenfassung

Mit einem Autoführerschein darfst Du einen Leichtmotorroller (bis zu einer Leistung von 50 Kubikzentimetern und einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h) oder ein Fahrzeug der Klasse AM (z.B. Mofa, Mokick, Leichtkraftrad) fahren.

Du kannst mit einem Autoführerschein einen Roller fahren, der eine maximale Geschwindigkeit von 45 km/h erreicht und die Bauart einer Leichtkraftfahrzeuge besitzt. So kannst du sicher und legal den Weg zur Arbeit meistern oder einfach mal einen kleinen Ausflug machen.

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